Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.145
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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile
Die Kosten für einen während der EURO benutzten PKW wurden
laut erhaltener Auskunft der OSVI als Pauschalbetrag in der
Abrechnung per 3.3.2009 berücksichtigt.
Erlöse lt.
Aufzeichnungen
Die Position Erlöse laut Aufzeichnungen zeigt eine Abweichung zwischen den Abrechnungen in Höhe von € 6.631 welche den Prüfern
anhand von Belegen nachgewiesen worden ist.
Akontozahlungen
Der Verein leistete bis zum Stichtag 3.3.2009 an die OSVI der
Fanmeile Innenstadt zugeordnete Akontozahlungen in der Höhe von
€ 1.940.909.
Sicherheitskosten
In den Sicherheitskosten wird ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
€ 48.471 ausgewiesen.
Hauptsächlich geht dieser Betrag auf die Thematik der mangelhaften Leistungserbringung eines privaten Ordnerdienstes in der
Fanmeile Innenstadt zurück. Diese Angelegenheit wurde auch in
den beiliegenden Berichten des LRH und der KA behandelt. In der
„Endrechnung Fanzonen und Fanmeile EURO 2008“ vom
30.11.2008 stellte sich die Sachlage abrechnungstechnisch so dar,
dass der gesamte Rechnungsbetrag (€ 633.091) abzüglich eines
10 %igen
Qualitätsabschlages
(€ 63.309)
somit
eine
Gesamtsumme in Höhe von € 569.781 - berücksichtigt worden ist. In
der nunmehrigen von der OSVI korrigierten Abrechnung zum
Stichtag 3.3.2009 wurde der Gesamtbetrag ohne Berücksichtigung
des Qualitätsabschlages verrechnet. Die diesbezügliche Differenz
beläuft sich daher exakt auf die Höhe des ursprünglich
abgezogenen 10 %igen Qualitätsabschlages.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der korrigierten Endabrechnung
seitens der OSVI (3.3.2009) war die Angelegenheit gerichtsanhängig bzw. der Ausgang des Verfahrens noch offen. Während der
Prüfung des LRH und der KA informierte der Geschäftsführer der
OSVI darüber, dass bei einer am 26.5.2009 stattgefundenen
Verhandlung ein Vergleich abgeschlossen worden ist. Dem
Vergleichsergebnis zufolge wurde ein Preisnachlass von knapp
17 % vereinbart, wobei die ursprüngliche Forderung der OSVI einen
20 %igen Nachlass vorsah. Das erzielte Vergleichsergebnis wäre in
der von der OSVI korrigierten Endrechnung per 3.3.2009 noch zu
berücksichtigen.
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