Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.222

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Geräte können direkt und individuell mit einem Guthaben von € 50,00,
€ 100,00 oder € 150,00 bei den Autofahrerclubs sowie bei der Stadtkasse beladen werden, die Geräte selbst sind beim ÖAMTC erhältlich.
Bis einschließlich Februar 2009 beliefen sich die Umsätze aus Ladevorgängen für Comet-Geräte auf € 52.150,00.
6 Einnahmensituation
Budgetäre
Verarbeitung

Die Einnahmen aus der Vollziehung des ParkAbgG bzw. der IPAbgVO
2006 werden in der Voranschlagsgruppe 9 – Finanzwirtschaft im Abschnitt 920000 – Ausschl. Gemeindeabgaben erfasst. Die diesbezüglichen Zahlungseingänge werden in der Postenklasse 8 – Laufende Einnahmen (Haushaltsposten 854000 – KPZ-Abgabe, 854100 – KPZPauschalabgabe, 854300 – Smart Parkwertkarten sowie 856250 –
Verwaltungsabgabe KPZ) zugeordnet. Die damit in Verbindung stehenden Anordnungsberechtigungen verteilen sich auf das Amt für Gemeindeabgaben (KPZ-Abgabe und KFZ-Pauschalabgabe), das Amt für Rechnungswesen (Smart Parkwertkarten) und das Amt für Straßen- und
Verkehrsrecht (Verwaltungsabgabe KPZ).

Steueraufkommen

In den vergangenen 4 Jahren belief sich das Aufkommen der Abgabe
für das Parken mehrspuriger Kraftfahrzeuge (gemessen am jeweiligen
Anordnungssoll der angesprochenen Haushaltsstellen) von € 5,880 Mio.
(2005) bis € 5,914 Mio. (2008). In Relation zu den ausschl. Gemeindeabgaben betrug der Anteil der Kurzparkonenabgabe 8,27 % im Jahr
2008, im Vergleich zu 7,79 % im Jahr 2007.

Parkraumbewirtschaftung Sophienruhe

Zurückgehend auf einen im Jahr 2007 vom StS gefassten Grundsatzbeschluss bezüglich einer öffentlichen Parkplatzbewirtschaftung beim Alpenzoo kam es nach dem Umbau der Weiherburggasse und Schaffung
weiterer Parkplätze bei der Sophienruhe im Jahr 2008 zur Realisierung
dieses Vorhabens. Die Bewirtschaftung der Plätze war in Form einer
Parkstraße geplant, bei der, abweichend von den Kurzparkzonen, keine
Höchstparkdauer festgelegt wird. Die Umsetzung erfolgte mittels
GR-Beschluss durch eine Novellierung der IPAbgVO, welche am
1.12.2008 in Kraft getreten ist.
Bezüglich der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung Sophienruhe war bereits im seinerzeitigen Grundsatzbeschluss festgelegt worden,
dass die Nettoeinnahmen daraus dem Alpenzoo im Subventionswege
zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass aus ihrer Sicht das haushaltsmäßige Procedere in diesem Zusammenhang nicht geregelt erscheint, insbesondere welche Kriterien bei der Ermittlung der Nettoeinnahmen zu berücksichtigen sind und die Vorgangsweise des Subventionszuflusse. Weiters ist nicht konkretisiert, welche MA für die Abwicklung dieser Subvention verantwortlich zeichnen soll. Die Kontrollabteilung empfahl, umgehend eine Abklärung der zu dieser Thematik offenen Fragen herbeizuführen und dies auch schriftlich zu dokumentieren.

Zl. KA 06013/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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