Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.223

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Im Rahmen der Stellungnahme berichtete das Amt für Rechnungswesen, dass die technischen Voraussetzungen zur Abrechnung der Einnahmen geschaffen worden seien. Weitere Details der Abwicklung
würden derzeit zwischen den betroffenen Ämtern (Finanzverwaltung
und Wirtschaft, Rechnungswesen, Gemeindeabgaben und Tiefbau)
unter der Federführung des Amtes Finanzverwaltung und Wirtschaft
abgeklärt, und in weiterer Folge entsprechend der Empfehlung der
Kontrollabteilung auch schriftlich festgelegt werden.
Parkwertkarten
Alpenzoo

Im Dezember 2008 hat der Verein der Freunde des Alpenzoo die Produktion von 2.500 Stück mit dem Vereinslogo versehene Parkwertkarten in Auftrag gegeben. Diese Parkwertkarten sollten aufgrund einer
mit dem ressortzuständigen Stadtrat getroffenen Sonderregelung auf
Kosten der Stadt mit einem Wert von je € 30,00 beladen und den Mitgliedern des Fördervereines zur ausschließlichen Verwendung für die
Parkzone Alpenzoo zur Verfügung gestellt werden.
Vom gelieferten Kartenkontingent hat das Amt für Rechnungswesen,
nach Anschaffung einer eigenen Software, vorerst eine Menge von
1.000 Stück mit einem Ladewert von je € 30,00 versehen. Der Gegenwert für die getätigten Ladevorgänge in der Höhe von € 30.000,00 ist
dem Alpenzoo in Rechnung gestellt worden, wobei dem Alpenzoo für
die Begleichung lt. einer Absprache zwischen den Beteiligten und dem
Finanzdirektor ein vorläufiges Zahlungsziel bis zum 1. Juli 2009 eingeräumt worden ist. Diese Frist soll aber bis Jahresende 2009 erstreckt
und letztlich die Forderung auf die dem Alpenzoo zufließenden Nettoeinnahmen aus der dortigen Parkraumbewirtschaftung aufgerechnet
werden.
Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang die fehlende Transparenz der haushaltsmäßigen Vorgangsweise und empfahl,
die weiteren Modalitäten in dieser Angelegenheit schriftlich festzulegen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen mit, dass
die von der Kontrollabteilung geforderte Dokumentation Teil der abzuklärenden Vorgehensweise bei der Einnahmenabwicklung sei und das
Ergebnis den betroffenen Parteien mitgeteilt werden würde. Das für die
Begleichung der Ladevorgänge dem Alpenzoo gewährte Zahlungsziel
sei weiterhin aufrecht und werde im Rahmen der Dokumentation auch
schriftlich festgehalten.

Strafgelder

Zl. KA 06013/2009

Verwaltungsübertretungen nach dem ParkAbgG 2006 sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe zu belegen, die jener
Gemeinde zufließen, in deren Gebiet die Abgabepflicht entstanden ist.
Die aus diesem Rechtsgrund lukrierten Strafgelder werden kameral in
der Voranschlagsgruppe 6 – Straßen- und Wasserbau, Verkehr im Abschnitt 640010 – Straßen- und Verkehrsrecht dargestellt. Die betreffenden Zahlungseingänge werden in der Postenklasse 8 – Laufende
Einnahmen (Haushaltspost 868300) gebucht. Die Anordnungsberechtigung obliegt dem Amt für Strafen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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