Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.229
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
aus der MA II um die Kostenträger
231001
Parkraumbewirtschaftung (Anwohner- und Firmenparken)
242001
242002
242003
242004
242005
Kurzparkzonen – Strafvollzug
Kurzparkzonen – Organstrafverfügung
Kurzparkzonen – Anonymstrafverfügung
Kurzparkzonen – Strafverfügung
Kurzparkzonen – Straferkenntnis
aus der MA III um den Kostenträger
365001
Verwaltung von Parkscheinautomaten und
aus der MA IV um den Kostenträger
422002
Kostenträgererfolg und
Kostendeckungsgrad
Bargeldlose Parkraumbewirtschaftung (Parkwertkarten und
-münzen).
Die vom Referat Anlagenbuchhaltung und Inventarwesen für das Jahr
2008 erstellten Auswertungen über den Kostenträgererfolg und den
Kostendeckungsgrad der einzelnen Produkte obiger Bereiche zeigten,
dass die Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck, neben den verfolgten
verkehrsplanerischen Zielen wie z.B. Verkehrsberuhigung, Verdrängung
Pendlerparken, Attraktivierung des ÖPNV, Stärkung der Wirtschaft etc.,
auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus erfolgreich ist. Als Ausreißer
präsentierte sich nur der Kostenträger 242005 – KPZ Straferkenntnis,
bei dem allerdings zu berücksichtigen ist, dass hier einerseits die Leistungserlöse wegen der relativ geringen Fallzahl entsprechend klein ausfallen, sich andererseits aber die hohe Arbeitsintensität beträchtlich auf
die Personalkosten in diesem Bereich niederschlägt.
Was die Beurteilung der Ergebnisse aus der Kostenträgerrechnung im
Allgemeinen anlangt, wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass diese
unter der Prämisse zu sehen sind, dass die Berechnungen weder anteilige Pensionslasten noch die Kosten der Straßeninstandhaltung berücksichtigen.
Optimierung der
Kostenträgerrechnung
Zl. KA 06013/2009
Im Zuge eines stichprobenartigen Nachvollzuges der Kostenträgerrechnung sind zahlreiche Schwächen und Unschärfen zu Tage getreten.
Neben Fehlbuchungen und falschen Kostenträgerbebuchungen konnte
der Kontrollabteilung bspw. weder vom Referenten des Referates KPZStrafen noch vom Vorstand des Amtes für Strafen, dem dieses Referat
zugehörig ist, Auskunft darüber erteilt werden, welche Kriterien der
Festlegung des prozentmäßigen Umlageschlüssels der Einnahmen aus
KPZ-Strafen auf die einzelnen Kostenträger zugrunde gelegt worden
sind. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass etliche seitens des Referates Anlagenbuchhaltung und Inventarwesen an die einzelnen Amtsleiter und Referenten mittels Mail ergangene Aufforderungen betreffend
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
12