Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.72

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gegangen. Das soll letztendlich noch
einmal vertieft bearbeitet werden.
GR Mag. Fritz: Ich möchte mich noch zu
einem Aspekt kurz zu Wort melden:
GR Buchacher hat aus seiner Sicht die
Diskussionsbeiträge diverser Architekten
oder auch Vereinigungen als ein etwas
unkollegiales Verhalten gesehen. Ich sehe
das ganz anders.
Mir sind zwei Briefe bekannt, die jeweils
nach dieser Stadtrunde, die bereits unter
Alt-StR Dr. Gschnitzer eingeführt wurde,
wo sich der/die Amtsführende mit VertreterInnen der Zentralvereinigung der Architektenkammer und des aut. architektur
und tirol, auch zu Themen der Stadtentwicklung trifft, um zu diskutieren, verfasst
wurden. Jeweils nach solchen Sitzungen
haben sich diese an die Stadtführung
gewandt.
Jene Briefe, die ich kenne, sind nicht von
Unkollegialität oder Futterneid, sondern
von einem hohen Respekt vor der Qualität
des Projektes von Arch. Dipl.-Ing. Obermoser geprägt gewesen. Sie haben die
Fragen der stadtstrukturellen Stadtentwicklung, die auch andere gestellt haben,
nämlich, dass solche Großprojekte nicht
ohne Gestaltungsbeirat oder Wettbewerb
gemacht werden sollen, in das Zentrum
gestellt.
Die Briefe der Architektenschaft hatten
immer zum Inhalt, dass eine Hochhausstudie beschlossen wurde und diese in die
Entscheidungsfindung mit einbezogen
gehört und man einen Stadtentwicklungsdiskurs schaffen soll, welcher mit der
damaligen Entwicklung 2001/2002
vergleichbar ist. Es wurde mit keiner Silbe
das vorliegende Projekt von Arch. Dipl.Ing. Obermoser abgewertet usw.
Ich kann dazu nur sagen, dass ArchitektInnen erstens StaatsbürgerInnen mit dem
Recht auf Meinungsäußerung sind und
zweitens eine Verantwortung haben, da
Bauen immer ein Eingriff in den öffentlichen Raum ist. ArchitektInnen leisten
einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung und zur Gestaltung des öffentlichen Raumes.
Wenn sie sich dieser Verantwortung
bewusst sind und in Fragen der Stadtentwicklung auch öffentlich Stellung bezieGR-Sitzung 9.7.2009

hen, dann bin ich dankbar, denn ich bin für
jedes Argument zu haben, das ein
gewisses intellektuelles Niveau hat und
von sozialer und beruflicher Verantwortung getragen ist. Daher habe ich diese
Briefe, soweit ich sie kenne, nicht als
unpassend oder unkollegial, sondern als
wertvollen Diskussionsbeitrag gefunden.
Genauso wertvoll wie die Beiträge des
Arch. Dipl.-Ing. Obermoser, mit denen er
sein Projekt erläutert und verteidigt hat.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ;
2 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009 (Seite 509) wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer.

28.

III 9076/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B8/2,
Mühlau, Bereich Adolf-KolpingWeg 2 und Holzgasse 12, 12a,
14, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B8/2,
Mühlau, Bereich Adolf-Kolping-Weg 2 und
Holzgasse 12, 12a, 14, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.