Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.80
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während des Sommers verlieren. Heute
stimmen wir ohnedies nur über die Auflage
ab, wo es noch Einsprüche geben kann.
Im Herbst 2009 wird diese Angelegenheit
weiter bearbeitet.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
StRin Dr.in Pokorny-Reitter, GRin Eberl und
GRin Marinell; 11 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009 (Seite 519) wird angenommen.
35.
III 9083/2009
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F23, Hötting Bereich nördlich Steinbruchstraße
6 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1,
Zeichn. Nr. 2925, gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von
StRin Dr.in Pokorny-Reitter; gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
StRin Dr.in Pokorny-Reitter, GRin Eberl und
GRin Marinell; 11 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F23, Hötting
Bereich nördlich Steinbruchstraße 6 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ - F1, Zeichn. Nr. 2925) gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
36.
III 9084/2009
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F7, Pradl, Bereich Burgenlandstraße 45 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes PR - F5, Zeichn.
Nr. 3937), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006
GR Mag. Fritz: Ich möchte bei den
Punkten r) und s) für die Fraktion Stimmenthaltung anmelden.
GR-Sitzung 9.7.2009
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig
(bei Stimmenthaltung von GR Mag. Fritz):
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F7, Pradl,
Bereich Burgenlandstraße 45 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
PR - F5, Zeichn. Nr. 3937), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
37.
III 9085/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B3/3,
Pradl, Bereich Burgenlandstraße
45 (als teilweise Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes
PR - B3/1, Zeichn. Nr. 3951), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig
(bei Stimmenthaltung von GR Mag. Fritz):
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B3/3,
Pradl, Bereich Burgenlandstraße 45 (als
teilweise Änderung des Ergänzenden
Bebauungsplanes PR - B3/1, Zeichn.
Nr. 3951), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.