Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.81

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- 526 -

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.

38.

Bereich von der Beschlussfassung
ausgenommen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. AM - B16,
Amras, Bereich zwischen Andechsstraße,
Langer Weg, Valiergasse, Griessauweg,
Trientlgasse und südlich Grabenweg (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM B11, Zeichn. Nr. 3583 und Nr. AM - B13,
Zeichn. Nr. 3818), verkleinert um den
Bereich südwestlich Grabenweg Griessauweg, gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

III 2744/2009
Bebauungsplanentwurf Nr. AM B16, Amras, Bereich zwischen
Andechsstraße, Langer Weg, Valiergasse, Griessauweg, Trientlgasse und südlich Grabenweg
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B11, Zeichn.
Nr. 3583 und Nr. AM - B13,
Zeichn. Nr. 3818), gemäß § 56
Abs. 3 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original/Kopie bei.

39.

III 9569/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B8, Mühlau, Bereich zwischen Oberkoflerweg,
Josef-Schraffl-Straße, Adolf-Kolping-Weg bis Holzgasse Nr. 3
und Anton-Rauch-Straße, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes sechs Stellungnahmen
eingegangen und eine weitere verspätet.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original/Kopie bei.

Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme im
Wesentlichen gegen die Straßenfluchtlinie
im Bereich der Kreisverkehre. Sie wurde
im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt
und im Bauausschuss beraten, wobei
zusammenfassend festgestellt werden
kann, dass die eingebrachten Einwände
keine neuen Aspekte darstellen, die eine
Abänderung des vorliegenden Entwurfes
bedingen würden.

Da sie sich inhaltlich auf den Ergänzenden
Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B8/1
beziehen, wurden sie im Zuge dieses
Ergänzenden Bebauungsplanes bearbeitet.

Im Zusammenhang mit dem Projekt
"Forum Rossau“ sind noch verschiedene
Abklärungen offen, deshalb soll dieser

Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ und
GR Federspiel; 3 Stimmen):

GR-Sitzung 9.7.2009

Somit liegen für den gegenständlichen
Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen
vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig: