Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.82

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- 527 -

Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:

Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ und
GR Federspiel; 3 Stimmen):

Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B8, Mühlau, Bereich zwischen
Oberkoflerweg, Josef-Schraffl-Straße,
Adolf-Kolping-Weg bis Holzgasse Nr. 3
und Anton-Rauch-Straße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, wird beschlossen.

Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B8/1, Mühlau, Bereich zwischen
Oberkoflerweg, Josef-Schraffl-Straße,
Adolf-Kolping-Weg bis Holzgasse Nr. 3
und Anton-Rauch-Straße, verkleinert um
den Bereich Adolf-Kolping-Weg 2,
Holzgasse 12, 12a, 14, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.

Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.

Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.

40.

41.

III 9570/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B8/1, Mühlau,
Bereich zwischen Oberkoflerweg, Josef-Schraffl-Straße,
Adolf-Kolping-Weg bis Holzgasse Nr. 3 und Anton-Rauch-Straße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes fünf Stellungnahmen
eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original/Kopie bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen Straßen- und
Baufluchtlinien sowie Dichte-, Höhen- und
Bauplatzfestlegungen. Die Stellungnahmen wurden im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten.
Um zwei Stellungnahmen berücksichtigen
zu können, soll ein Teilgebiet des Planungsbereiches bei der Beschlussfassung
ausgenommen werden, für das in Folge
ein neuer Planentwurf aufgelegt werden
soll.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

III 16071/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B9, Mühlau, Bereich nördlich Hoher Weg und
Anton-Rauch-Straße, westlich
Oberkoflerweg, nördlich JosefSchraffl-Straße, Schillerhofsiedlung sowie Otto-Gamper-Weg,
Kirchgasse und nördlich Sternbachplatz, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes 22 Stellungnahmen
eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original/Kopie bei.
Inhaltlich beziehen sich zwei der Stellungnahmen auf den Flächenwidmungsplan
Nr. MÜ - F11 und bedingen eine Adaptierung der Widmungsgrenze sowie der
Baulandränder des Bebauungsplanes. Die
betreffenden Grundstücke sowie ein
weiterer Bereich in dem der Baulandrand
geändert werden soll, sollen in Anlehnung
an den Flächenwidmungsplan aus dem
Planungsbereich ausgenommen werden.
Alle weiteren Stellungnahmen beziehen
sich inhaltlich auf den Ergänzenden
Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B9/1 und
werden im Zuge dieses Planes behandelt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 9.7.2009