Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 08-Juni-geschwaerzt.pdf

- S.55

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- 561 -

adäquaten Anbieterin bzw. einem sozial
adäquaten Anbieter in der Praxis vorzuführen ist.
Dabei soll volle Kostentransparenz gewährleistet sein und die bestmögliche Finanzierungskondition bei den Banken im Naheverhältnis der Stadt Innsbruck eingeholt
werden, um zu testen, was das Patronanzverhältnis der Stadt Innsbruck zur konkreten
Anbieterin bzw. zum konkreten Anbieter für
die Finanzierungsnehmerinnen bzw. Finanzierungsnehmer als Endkonsumentinnen
bzw. Endkonsumenten hergibt.
Dies ausdrücklich ohne eine städtische Haftungserklärung oder Barmittel der Stadt
Innsbruck aus dem laufenden Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck, das
in analogen Konstellationen rund um die
alltägliche Politik der Stadt Innsbruck möglich ist, was die Einsicht in die öffentlichen
Berichte des Kontrollausschusses bewiesen
hat.
Unter Einbeziehung von namhaft zu machenden unabhängigen (!) Expertinnen bzw.
Experten aus Finanz- und Immobilienwirtschaft sowie der Hörung der Anbieterin bzw.
des Anbieters ist diese nach der überparteilichen Gesamtpriorität für das Tiroler Volk in
der Stadt Innsbruck sowohl an den Ausschuss für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen, wie den Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe zur überprüfenden Bearbeitung zuzuweisen. Ziel: Konkrete Modellstarts.
Ofer e. h.
"Alle guten Dinge sind Drei!" sagt der
Volksmund in metaphysischer Gewissheit
des Erfolges im dritten Anlauf. So sei in der
logischen Beweisführung auf unseren Antrag vom 17.1.2013 sowie den Antrag für
den Gemeinderat vom 25.4.2013 vollinhaltlich derer Begründungen verwiesen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Auch dieser
Antrag wird zurückgewiesen, da dies keine
Sache betrifft, die in der Angelegenheit des
eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Innsbruck festgelegt ist.
Darüber hinaus würde ich künftig auch bitten, Unterschriften von nicht dem Gemeinderat angehörenden Personen auf Anträgen
vorab zu unterlassen.

GR-Sitzung 13.6.2013

Der von GR Ofer eingebrachte Antrag wird
von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer à limine
zurückgewiesen, da es sich um keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches
handelt.
44.10 I-OEF 87/2012
Bogenunterführung Dreiheiligenstraße - Ing.-Etzel-Straße, Sanierung, Beleuchtung
(GR Mag. Jahn)
GR Mag. Jahn: Ich stelle mit meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Bogenunterführung der Dreiheiligenstraße, an der Kreuzung mit der Ing.-EtzelStraße, wird saniert und sicherer gestaltet.
In diesem Sinne soll die Beleuchtung der
Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerdurchgänge verbessert und die Nieschen in den
Durchgängen baulich geschlossen werden.
Weiters soll der Platz vor der Dreiheiligenkirche durch ein adäquates Lichtkonzept
ergänzt werden. Sofern die Zuständigkeit
außerhalb der Stadt Innsbruck (z. B. Österreichischen Bundesbahnen {ÖBB}) liegt,
haben mit den Verantwortlichen entsprechende Verhandlungen geführt zu werden,
um eine zufriedenstellende Lösung im Sinne dieses Antrages zu erreichen.
Mag. Jahn, Wanker, Dipl.-Ing.in Sprenger,
Dr.in Molling, Gruber, Appler, Hitzl und
MMag.a Traweger-Ravanelli, alle e. h.
Die Dreiheiligenstraße verbindet den Innsbrucker Ortskern mit dem Stadtteil Pradl, ist
als wichtiges Bindeglied stark frequentiert
und kreuzt mit der Ing.-Etzel-Straße auch
die Viaduktbögen. Die Bogenunterführung
an der Kreuzung Dreiheiligenstraße/Ing.Etzel-Straße ist in einem desolaten Zustand
und überdies schlecht beleuchtet. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Höhere Bildungslehranstalt (HBLA) für wirtschaftliche
Berufe - Ferrarischule, die Waldorfschule,
der Waldorfkindergarten, die Volksschule
und der Kindergarten Dreiheiligen.
Auch ist die Bogenmeile mit ihren vielen
ansässigen Lokalen in der Nacht stark frequentiert. Viele Passantinnen bzw. Passanten die vor allem nachts auf ihrem Heimweg