Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_14.07.2016gsw.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
3.
RA 130/2016
Stadt Innsbruck, Kauf einer Liegenschaft in der KG Mühlau
(Dr.-Franz-Werner-Straße)
G R - S i t z u n g
1 4 . 0 7 . 2 0 1 6
Beschluss (einstimmig):
1.
Zl. 7340/2016
Antrag des Stadtsenates vom 29.06.2016:
Verleihung von Ehrenzeichen
der Stadt Innsbruck
1.
Die Stadt Innsbruck kauft von """""""""""""""
""""""""""""", geb. """"""""""""""""""""""""", die Liegenschaft EZ """"""""", KG Mühlau, bestehend aus Gst. """"""""" mit einer bücherlichen Fläche von 2.155 m2.
2.
Als Kaufpreis wird einvernehmlich ein
Betrag von pauschal € """""""""""""""""""""""""
festgesetzt. Dieser Betrag versteht
sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Der
Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach allseitiger Unterfertigung
des Kaufvertrages auf das für diesen
Verkauf zu errichtende Treuhandkonto zu überweisen.
3.
Die Verkäuferseite haftet der Stadt
Innsbruck dafür, dass die Liegenschaft EZ """""""""", KG Mühlau, vollkommen lastenfrei in das bücherliche Eigentum der Stadt Innsbruck übergeht.
Das zu TZ """"""""""""""""""""""""""" bestellte Baurecht wird gelöscht; ebenso das zu
Gunsten der Stadtgemeinde Innsbruck sichergestellte Pfandrecht im
Höchstbetrag von € 250.000,--.
4.
Die Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen und die grundbücherliche Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes erfolgt durch Notar
Dr. Christoph Moser. Die damit verbundenen Kosten in Höhe von
€ """"""""""""""""""" zuzüglich Umsatzsteuer
und Barauslagen sowie die mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen
Gebühren und Steuern, ausgenommen der Immobilienertragsteuer, trägt
die Stadt Innsbruck.
5.
Für die Finanzierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes in Höhe von
€ """"""""""""""""""""""" zuzüglich Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 4,6 % des Kaufpreises sowie den Kosten des öffentlichen Notars Dr. Christoph Moser in
Der Antrag des Stadtsenates vom
13.07.2016 wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert.
2.
MagIbk/7994/RA-VW-VS/1
Projekt "Haus der Musik", Rahmen- und Finanzierungsvereinbarung
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
Tiroler Seniorenbund, 1 Stimme; gegen
RUDI und FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2016:
Die Rahmen- und Finanzierungsvereinbarung, abgeschlossen zwischen dem Land
Tirol, der Stadt Innsbruck und der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
FN 229813k, betreffend die Finanzierung
des Projektes "Haus der Musik Innsbruck"
wird angenommen und beschlossen.
Die von den Vertragsparteien Land Tirol
und Stadt Innsbruck jeweils zu tragenden
Kostenanteile gemäß Punkt 5.2 der Rahmen- und Finanzierungsvereinbarung beinhalten eine Kostentoleranz von 10 %.
Für den Fall, dass die geschätzten Gesamtkosten inklusive Kostentoleranz überschritten werden, wird Frau Bürgermeisterin beauftragt, mit dem Land Tirol unverzüglich in Verhandlungen über die Aufteilung der Mehrkosten und die Zahlungsmodalitäten zu treten.
GR-Sitzung 14.07.2016