Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_14.07.2016gsw.pdf
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Höhe von € """"""""""""""""" zuzüglich Barauslagen wird ein Nachtragskredit in Höhe von gesamt € """""""""""""""""""""""""" auf Vp.
5/780100-001100 genehmigt.
4.
Zins 6-Monats-EURIBOR zuzüglich
13 Basispunkte) - beauftragt, auf Basis der abgeschlossenen Vereinbarungen und in Abstimmung mit dem
Baufortschritt die erforderlichen Kredittranchen abzurufen. Die endgültige
Festlegung der Kondition erfolgt zum
Zeitpunkt der Zuzählung und basiert
auf den Refinanzierungskosten und
der MarktsteIlung der EIB.
Die Zinsuntergrenze ist 0,00 %.
IV 6239/2016
Regional- und Straßenbahn im
Tiroler Zentralraum Innsbruck,
Finanzierungs- und Durchführungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB)
Entsprechend den definierten Zielsetzungen, wie langfristige Planbarkeit,
Minimierung von Zinsänderungs- und
Reputationsrisiken sowie Nutzung
des Tiefzinsniveaus und der Inflation,
hat sich die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, dabei an folgenden Rahmen zu halten:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen)
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2016:
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Entsprechend den vorgenommenen
Vergleichen erfolgt die Finanzierung
der Fertigstellung des Straßen- und
Regionalbahnprojektes in Innsbruck
durch die Europäische Investitionsbank (EIB). Dazu wird Frau Bürgermeisterin ermächtigt, Finanzierungsverträge gemäß Anlage im Ausmaß
von maximal € 150 Mio. mit der Europäischen Investitionsbank zu unterfertigen.
Nachdem die Abwicklung des Projektes durch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) erfolgt und somit auch diese
vertraglich einzubinden ist, wird Frau
Bürgermeisterin einerseits ermächtigt,
den ebenfalls vorliegenden Durchführungsvertrag zwischen der EIB, der
IVB und der Stadt Innsbruck zu unterfertigen, und andererseits als Eigentümervertreterin beauftragt, die Unterfertigung durch die IVB voranzutreiben.
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-
Entsprechend der vertraglichen Regelung (Punkt 12.03) wird Finanzdirektor
Dr. Thomas Pühringer für die Paraphierung der Vereinbarungen ermächtigt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird - solange die angebotenen Konditionen der EIB niedriger als andere Finanzierungsmöglichkeiten sind (per 28.06.2016: Laufzeit 25 Jahre, 5 Jahre tilgungsfrei, Tilgung in 40 halbjährlichen Raten,
Festzins 0,84 % p.a. bzw. variabler
GR-Sitzung 14.07.2016
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Kredit fixverzinst, Abstatter:
Kreditbetrag € 60 Mio.
Anteil 40 %
Laufzeit 25 Jahre
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Kredit fixverzinst, endfällig:
Kreditbetrag € 50 Mio.
Anteil 33,3 %
Laufzeit 15 Jahre
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Kredit variabel verzinst, Abstatter:
Kreditbetrag € 40 Mio.
Anteil 26,7 %
Laufzeit 25 Jahre
Kreditgesamtsumme: € 150 Mio.
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Hinsichtlich der variabel verzinsten
Kredittranche (€ 40 Mio.) wird die
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt eine zusätzliche Absicherung mittels eines Caps (z. B. bei
4 %) zu prüfen und zur Entscheidung
dem Stadtsenat vorzulegen.
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Ebenso wird die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, beauftragt, die aus den abgerufenen
Kredittranchen resultierenden finanziellen Verpflichtungen in ihre Planungen miteinzubeziehen und entsprechende budgetäre Vorsorge zu treffen.