Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 08-Mai.pdf
- S.26
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handlungen mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) bzw. der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck eingetreten. Wir haben gemeint, wenn wir der
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Abstellplätze zur Verfügung stellen bzw.
eine Extraverordnung genehmigen, muss
es dafür schon einen triftigen Grund
geben.
Warum soll die öffentliche Hand Flächen
zur Verfügung stellen, wenn ein Pumpwerk von Seiten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) errichtet wird? Da wir
die Auftraggeber bzw. diejenigen sind, die
dieses Pumpwerk bauen wollen, ist es
schon verständlich, dass wir Ersatzflächen
schaffen. Das können wir auf diese Art
und Weise am kostengünstigsten und am
schnellsten durchführen.
In Anbetracht der Parkplatzsituation in der
Umgebung Innrain und Josef-Hirn-Straße
ist es dennoch die einzige mögliche
Variante, um hier voranzukommen.
Was den Fuchsrain anbelangt, kann man
unterschiedliche Meinungen haben. Es ist
natürlich so, dass das zuständige Amt
vorgeschlagen hat, der Verordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h nicht nachzukommen. Letztendlich ist das aber Aufgabe der Politik. Es
hat Argumente genug gegeben, dieser
30 km/h-Beschränkung zuzustimmen.
Ich glaube, in Anbetracht der Alternativen
ist das sicherlich die bessere Lösung, der
man auch aufgrund der Sicherheit und
Immissionen zustimmen kann.
Punkt 1.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Abenthum, Bgm.-Stellv. Kaufmann und GR Eberharter, 3 Stimmen;
gegen 2 Liberales Innsbruck, 2 RUDI,
GR Kritzinger, GR Kunst und
GR Schuster, 7 Stimmen):
Punkte 2., 5., 6. und 7.
Beschluss (einstimmig):
Punkte 3. und 4.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 Liberales
Innsbruck, 2 RUDI und GR Kunst;
5 Stimmen):
Punkt 8.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
GR-Sitzung 20.5.2010
2 Liberales Innsbruck, 2 RUDI und
GR Kunst; 13 Stimmen):
Die gemäß Beilage beantragten Verkehrsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen
genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 6.5.2010:
17.
III 14881/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/5,
Mühlau, Bereich zwischen
Kirchgasse 7 und 13, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zum ersten
Entwurf des Bebauungsplanes eingegangen. Darüber hinaus hat der Sachverständigenbeirat gemäß Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) ein Gutachten zum Bebauungsplanentwurf sowie
eine ergänzende Stellungnahme zum
geänderten Projekt abgegeben. Alle
Stellungnahmen und das Gutachten liegen
dem Akt im Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
der AnrainerInnen im Wesentlichen gegen
die Bebauung am OLEA- und PenzhofAreal aufgrund der Dichte und Höhe.
Weiters werden Beeinträchtigungen durch
die hohe Verkehrsfrequenz befürchtet.
Auch wird beeinsprucht, dass keine
öffentliche Infrastruktur oder Parkplätze,
zum Beispiel für den Friedhof, vorgesehen
würden.
Der Sachverständigenbeirat nach dem
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) hat den vom Schutzzonenentwurf
umfassten südlichen Teil des gegenständlichen Bebauungsplanentwurfes abgelehnt
und fordert, dass die Formensprache,
Proportionen und Ausrichtung des
Projektes jedenfalls überdacht und
geändert werden sollten.
Das Projekt wurde in einem Diskussionsprozess mit den Planern, Vertretern der
Bauherrschaft und dem Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) weiterentwi-