Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 08-Mai.pdf
- S.65
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Kosten Semesterticket
zum Prüfungsstichtag
18.1.2010
Zum Prüfungszeitpunkt (Stichtag 18.1.2010) kostete das Semesterticket (Kundentarif) € 98,90 bzw. belief sich der durch Bund, Stadt Innsbruck und IVB (über MÖSt-Mittel) finanzierte Abtarifierungsverlust insgesamt auf brutto € 65,90. Vergleicht man diese Beträge mit jenen
zum Zeitpunkt der Einführung des Semestertickets im Wintersemester
1996/1997 (Kundentarif ATS 900,00 bzw. € 65,41; Abtarifierungsverlust ATS 620,00 bzw. € 45,06), so ergibt sich für den Kundentarif eine
Steigerung von ca. 51 % bzw. für den Anteil der Stadt Innsbruck am
Abtarifierungsverlust von ca. 46 %.
2.2.4 HHSt. 755130 – Laufende Transferzahlung
Betriebsabgang
Betragliche Ausstattung
bzw. Bebuchung
Das Präliminare inkl. NVA auf der Vp. 1/875000-755130 betrug im
Haushaltsjahr 2008 € 3.633.600,00 (2009: € 3.515.000,00), während
sich das laufende Anordnungssoll auf € 3.424.671,20 (2009 zum Prüfungsstichtag 18.1.2010: € 3.512.480,00) belief.
Haushaltsjahr
2008 und 2009
Gesellschafterzuschuss
gem. ÖPNV-Vertrag
Empfehlung
Für das Jahr 2008 leistete die Stadt Innsbruck auf Basis der Bestimmungen des ÖPNV-Vertrages einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von
€ 3.297.480,00. Dieser Betrag errechnet sich aus der im ÖPNV-Vertrag
festgeschriebenen Basiszahlung in Höhe von € 8.036.970,00 (2009:
€ 7.749.470,00) abzüglich des für Fuhrparkinvestitionen vorgesehenen
Jahresbetrages in Höhe von € 4.614.490,00, welcher im AOH – gegen
Vorlage entsprechender Rechnungen als Nachweis der getätigten Investitionen – über die Vp. 5/875000-775130 – Kapitaltransferzahlung
Regional- und Straßenbahnsystem abgewickelt worden ist. Weiters
musste im Jahr 2008 ein Minderungsbetrag in Höhe von € 125.000,00
betreffend die im Rahmen des ÖPNV-Vertrages 2008 – 2015 von der
Stadt Innsbruck zusätzlich bestellten „ergänzenden Netzleistungen“
berücksichtigt werden, nachdem diese Zusatzbestellungen erst mit
Stichtag 1.6.2008 ausgeführt worden sind.
Für das Haushaltsjahr 2009 ergibt sich nach Abzug der Fuhrparkinvestitionskosten (€ 4.326.990,00) ein restlicher von der Stadt Innsbruck zu
leistender Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 3.422.480,00. Die
Kontrollabteilung bemängelte hinsichtlich der Auszahlungen des Jahres
2009, dass entgegen der vertraglich vorgesehenen Auszahlungsmodalitäten lediglich in der ersten Jahreshälfte monatliche Akontozahlungen
geleistet worden sind und der auf das zweite Halbjahr 2009 entfallende
restliche Gesamtbetrag in Einem am 11.1.2010 zur Anordnung gelangt
ist. Die Kontrollabteilung erinnerte in diesem Zusammenhang daran,
dass den geltenden ÖPNV-Vertragsbestimmungen zufolge der jährliche
Gesellschafterzuschuss monatlich zu akontieren ist. Die MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft bestätigte im Anhörungsverfahren,
dass der Gesellschafterzuschuss im Jahr 2010 monatlich und somit vertragskonform überwiesen werden würde.
Zl. KA-01591/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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