Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.70

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- 1017 -

Das ist für mich eine unglaubliche Geschichte. Die Frau Stadträtin sagt,
dass das im Tiroler Landesgesetz steht und wir das übernehmen müssen.
Ich habe vor etlichen Jahren diesen Unsinn im Landesgesetz schon gesehen
und war erschüttert, dass man so etwas im Tiroler Landtag beschließt, aber
auch die sind vor Dummheiten nicht gefeit.
Wir haben, und das sehe ich aus der Sicht der Frauen, zunehmend mehr Alleinerzieherinnen. Wenn ich mir die Dauersozialhilfebezieher ansehe, so sind das sehr viele Frauen, die aber dann auch irgendwann
einmal wieder gerne arbeiten gehen möchten. Diese Frauen haben vielleicht zwei oder drei Kinder, befinden sich in der Mitte ihres Lebens und
sind zirka 40 Jahre alt.
Jetzt wird eine Sachbearbeiterstelle ausgeschrieben und es
bewerben sich viele junge Männer aber vielleicht auch diese Frau, die mittelqualifiziert ist. Wenn dieser junge Mann mit 25 Jahren noch dazu ein
hervorragendes Zeugnis vorweisen kann, dann darf man die Frau mit zwei
Kindern, die diese Stelle für ihren Lebensunterhalt dringend benötigen
würde, aber eindeutig schlechter qualifiziert ist, nicht beschäftigen. Nur
wenn sie gleich qualifiziert wie der Mann ist, darf sie eingestellt werden.
Wenn sie aber eindeutig schlechter ist, muss man den Mann nehmen. Das
ist ein Gleichbehandlungsgesetz bzw. eine Gleichbehandlungsverordnung.
Natürlich gilt das auch umgekehrt. Sozial gesehen ist es eine
schreiende Ungerechtigkeit, wenn ein Familienvater, wo die Frau bei den
drei Kindern zu Hause geblieben ist, mit 50 Jahren beschäftigungslos ist
und eine Arbeitsstelle sucht und ihm dann aufgrund des Frauenförderungsprogramms eine 20-jährige Frau vorgezogen wird. Das verstehe ich wahrlich nicht. Genauso verhält es sich beim Familienstand. Ich glaube, dass die
Kinder, das Lebensalter und dann die besonderen Situationen zu berücksichtigen sind.
Wenn hier die Verhältnisse nicht sehr erheblich sind, aber es
unter Umständen ein Sozialfall hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeit
ist, dann bin ich der Auffassung, dass man auch einmal nach sozialen Überlegungen Entscheidungen treffen kann. Für mich ist dieser Punkt äußerst
unsozial und völlig unverständlich. Ich bin der Überzeugung, dass in Zu-

GR-Sitzung 21.10.2004