Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.71

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kunft, wenn wir viele Alleinerzieherinnen haben, sich dieser Passus auch
gegen die eigenen Frauen wenden wird.
Darüber hinaus darf ich Folgendes sagen: Es ist nicht so, dass
die berufstätigen Männer für sich alleine leben. Sie haben ja auch Frauen,
die zu Hause bleiben und von der Entscheidung gegen den Mann mit betroffen sind. Das ist im Prinzip eine Diskriminierung all jener Frauen, die
zu Hause sind und für die Männer das tägliche Brot verdienen. So einspurig
darf man die Dinge nicht sehen. Jetzt bin ich natürlich auch ein Pragmatiker und weiß, dass man hier herumfeilen kann.
Ich wollte ursprünglich, dass dieser Punkt im § 9 Abs. 1 lit. b
ersatzlos gestrichen wird, aber das steht im Landesgesetz. Dieser Unsinn ist
schon beschlossen und deshalb stelle ich auch keinen Abänderungsantrag.
Ich habe vorher nachgefragt, ob alles, was in diesem Frauenförderungsprogramm steht, in Ordnung ist. Von GR Moser wurde mir gesagt, dass alles
bestens ist. Deshalb muss ich das schon auch aus meiner Sicht darstellen.
(Beifall) GR Moser wird in einer Wortmeldung nach mir, das eine oder andere in ein anderes Licht rücken. Ich muss aber sagen, dass dieses Papier
wahrlich kein Grund zum Jubeln ist. (Beifall)
GR Moser: Ich glaube, dass ich heute im Gemeinderat den
schwierigsten Part habe. Wie die meisten Mitglieder des Gemeinderates
wissen, war ich langjährige Gleichbehandlungsbeauftragte der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) und habe mich mit diesem Thema
ausführlich beschäftigt. Zu Beginn habe ich mich auch gefragt, ob wir das
alles benötigen. Ich kann mich noch sehr gut an die Debatte im Gemeinderat betreffend Frauenthemen erinnern.
Ich finde es schade, dass man um ein Papier, das eigentlich
nur ein Ausführungspapier zu einem bestehenden Gesetz ist, so lange diskutiert. Dieses Papier ist nichts wert, wenn die Führungsverantwortlichen
oder die Politik nicht dahinter stehen. (Beifall) Die Grundsätze sind über
EU-Gesetze, Landesgesetze usw. geregelt, daher muss der Gemeinderat als
nicht gesetzgebende Körperschaft über diese Gesetze nicht lange diskutieren.
Als wir unser Frauenförderungsprogramm für das Land Tirol
ausgearbeitet haben, ist mir bei den Diskussionen aufgefallen, dass dieses

GR-Sitzung 21.10.2004