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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf

- S.13

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Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hat folgende Kriterien definiert:
1.

15 Jahre Bauland

2.

mindestens 2.500 m2 Fläche

3.

eine Baumassendichte von mindestens
1,5 und

4.

die Erschließung und die Nähe zum öffentlichen Verkehr muss gegeben sein.

Das waren dann, im Jahr 2016, diese
28 Flächen, die heute noch in den Medien
und von Herrn Bürgermeister nach außen
getragen werden.
Aber wir haben heute das Jahr 2018 und
die Sachlage hat sich enorm verändert. Von
diesen 28 Flächen gehören drei der Stadt
Innsbruck bzw. der IIG. Da könnten wir
schon morgen mit dem Bauen beginnen!

ist mit der maximalen Summe belehnt.
Wisst Ihr eigentlich was das bedeutet?
Wenn man solchen EigentümerInnen etwas
wegnehmen will, er/sie damit veräußern oder in Freiland umwidmen muss, dann haben wir das Problem, dass der Kreditvertrag
vorzeitig aufgelöst wird und es zur sofortigen Rückzahlung kommen muss.
Da treiben wir eine/n InnsbruckerIn in den
Ruin. Weiters gibt es zivilrechtliche Verträge, Abhängigkeiten, seien es Sachwalterschaften - mittlerweile sind zwei von der
Liste, die uns vorliegt, überhaupt schon verstorben! Das ist überhaupt das Beste.
Es gibt auch Verlassenschaften, Belastungs- und Veräußerungsverbote. Fazit ist,
die EigentümerInnen werden klagen! Das
haben sie mir mitgeteilt. Es wäre Deine Aufgabe gewesen, Herr Bürgermeister, vorab
mit ihnen zu reden.

Fünf dieser Flächen sind Gärtnereien. Das
hat man in der Erhebung schon gemerkt,
dass das Instrument für diese Flächen nicht
anzuwenden ist. Es wird auf den Flächen
Wirtschaft betrieben und es stehen Glashäuser darauf. Bei zwei Grundstücken ist
mittlerweile eine Realteilung erfolgt, das
heißt, sie fallen weg. Bei sechs erfolgten
Neuabgrenzungen und Neuberechnungen.
Wenn Ihr nun aufgepasst bzw. mitgeschrieben habt, dann wisst Ihr, dass nur noch
zwölf Grundstücke übrigbleiben.

Wenn überhaupt noch Flächen übrigbleiben, muss jedem hier im Gemeinderat klar
sein, dass wir in zwölf Jahren maximal,
wenn überhaupt, eine Wohnung bauen - außer auf unseren drei Flächen! (Beifall)

Und Herr Bürgermeister spricht immer noch
von 450 Wohnungen und 28 Gebieten. Zum
heutigen Tag - und schon seit einigen Monaten - ist klar, dass wir nur noch zwölf Flächen haben, die überhaupt in Frage kommen. Da bitte ich, Herr Bürgermeister, bleiben Sie bei den Fakten! Teilen Sie bitte
auch den Medien die richtigen Zahlen mit.
Es kann nicht sein, dass die Bevölkerung
die falschen Zahlen erfährt. Wir brauchen
eine Sachpolitik!

Jetzt kommt der springende Punkt, zusätzlich zu dem allem: Man hat auch bebaute
Grundflächen herangezogen! Wir haben
vorher gehört, im Raumordnungsgesetz
steht, dass unbebaute Flächen heranzuziehen sind. Wir werden wohl die Besseren
sein, hier in der Stadt, oder? Wir nehmen
Flächen, die bebaut sind, wo Häuser draufstehen und nehmen Teilungsreserven vor.

Ich komme nun zu den übrigen zwölf Flächen, von denen ich gesprochen habe.
Meine Fraktion und ich haben es uns schon
zur Aufgabe gemacht, mit den Betroffenen
zu sprechen. Das wäre der erste Punkt gewesen, Herr Bürgermeister! Wir müssen mit
den EigentümerInnen sprechen!
Da kommt man sehr schnell drauf, dass das
auch bei den zwölf nicht funktioniert. Sie haben solche Abhängigkeiten. Ein Grundstück
Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018

Warum in 12 Jahren? Die Fortschreibung
des ÖROKO 2.0 erfolgt erst wieder in
10 Jahren. Es braucht mindestens ein Jahr
bis alles fertig aufgelegt und der Flächenwidmungsplan rechtskräftig ist. Nach der
Veräußerung beginnen wir erst mit den
Bauverhandlungen!

Wir ziehen mit vier Meter Abstand einen
Kreis um ein Haus und sagen, auch diese
Fläche wird in die Berechnung der Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau miteinbezogen!
Schaut Euch einmal an, was das für Flächen sind, in Hötting, in Amras, in Igls! Da
stehen Häuser drauf. Es sind Geräteschuppen und Garagen mitherangezogen worden.
Der eine hat einen Teich, die andere hat ein
Hochbeet oder ein Gartenhaus dort stehen.
Aber nein, wir nehmen ihm/ihr das! Das