Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 08-Protokoll_10_07_2014_gsw.pdf

- S.71

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- 565 -

nach § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR):
Die Errichtung eines Wachzimmers am
Hauptbahnhof ist für die sicherheitspolitische Gesamtsituation in der Stadt Innsbruck
unverzichtbar und ein wichtiger Schwerpunkt für die Sicherheit in der Umgebung
des Bahnhofs. Die Stadt Innsbruck hat deshalb ein besonderes Interesse an der Verwirklichung des Polizeiwachzimmers am
Hauptbahnhof.
Aufgrund der über den Sommer und vor der
nächsten regulären Sitzung des Gemeinderates zu erwartenden Verhandlungsgespräche ist die Dringlichkeit begründet, um die
Verhandlungsteilnehmerinnen bzw.
-teilnehmer mit dieser Willensbekundung zu
unterstützen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck begrüßt die Errichtung eines Polizeiwachzimmers am Innsbrucker Hauptbahnhof und alle Bestrebungen zur möglichst raschen Realisierung dieses Vorhabens zur Verbesserung der Sicherheitssituation in der Umgebung des Hauptbahnhofs.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck spricht sich darüber hinaus
grundsätzlich für eine finanzielle Beteiligung
der Stadt Innsbruck aus, falls die Realisierung des Wachzimmers ansonsten nicht zustande kommen würde. Die Höhe der Beteiligung und in welcher Form diese erfolgen
soll, ist im Zuge der Verhandlungen festzulegen.
Die Bedeckung hat durch eine entsprechende Berücksichtigung in den betroffenen
Jahresbudgets zu erfolgen.
Hitzl, Appler, Kritzinger, Lutz und
DIin Sprenger, alle eigenhändig
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich werde den
Antrag zurückweisen, weil er gleichlautend
ist wie jener von GR Mag. Abwerzger, der
am 27.02.2014 eingebracht wurde.
Ausgenommen vielleicht, dass GR Mag. Abwerzger schon schöne Bedingungen daran
geknüpft hat, soweit ich mich erinnere. Ich
glaube, das war mit den Fußstreifen.
StR Mag. Fritz: Unabhängig von der Qualität dieses Antrags ist das der falsche Tagesordnungspunkt.
GR-Sitzung 10.07.2014

Das hatten wir doch schon einmal durch
Magistratsdirektor Dr. Holas geklärt. Ein
nicht zeitgerecht eingebrachter dringender
Antrag ist unter Punkt 17., Einbringung von
Anträgen, einzubringen.
Die Anträge, die unter Punkt 17. eingebracht werden, werden in der Regel in der
darauffolgenden Sitzung des Gemeinderats
behandelt.
Ausnahme ist, wenn dem Antragsteller oder
der Antragstellerin die Dringlichkeit des
nicht zeitgerechten dringenden Antrags zuerkannt wird. Dies geschieht durch dreiviertel der Stimmen des Gemeinderats.
Also dieser Antrag gehört unter den
Punkt 17. der Tagesordnung.
Ich würde auch anregen, die Frage, ob es
eine nochmalige Einbringung eines bereits
behandelten Antrags ist, in der Zwischenzeit
mit Magistratsdirektor Dr. Holas zu klären.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ja, das ist
richtig. Es ist erstens der falsche Tagesordnungspunkt und zweitens beinhaltet er eine
Sache, die bereits am 27.02.2014 eingebracht wurde.
Nach meinem Wissen wurde jener Antrag
am 27.03.2014 vom Gemeinderat dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
46.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderats
vom 12.06.2014 und vom
13.12.2012

46.1

I-OEF 66/2014

Verbot des Ausschanks und
des Genusses von alkoholischen Getränken im Plenarsaal
und dem davor liegenden Foyer während der Sitzungen des
Gemeinderats, gemeinderätlicher Ausschüsse und Enqueten (GR Miloradovic)
GR Miloradovic: Ein sehr beliebter Antrag,
wie ich schon im Vorhinein erfahren habe.
Es geht darum, dass ein allgemeiner Vertretungskörper sozusagen saubere Köpfe
braucht. Es ist in Abwandlung dessen, was
Frau Bürgermeisterin in Argumentationsli-