Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 08-Protokoll_10_07_2014_gsw.pdf
- S.91
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Kreuzung Klappholzstraße - BurghardBreitner Straße - Radetzkystraße eine Verkehrslichtanlage installiert wird.
Buchacher, Eberl, Grünbacher, Miloradovic,
Pechlaner und Dr.in Pokorny-Reitter, alle eigenhändig
50.7
I-OEF 86/2014
Einführung von Qualitätskriterien
für StraßenmusikantInnen
(GR Federspiel)
GR Federspiel: Ich stelle mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Unplugged dargebotene Musik in ansprechender Qualität stellt eine willkommene
Belebung des öffentlichen Raumes dar. Allerdings können solche Darbietungen nur
dann als Bereicherung wahrgenommen
werden, wenn einerseits ein entsprechendes Werk-Repertoire beherrscht wird und
andererseits eine Mindest-Qualität in der
Ausführung gewährleistet ist.
Wenn eine Befähigung der musizierenden
Personen durch Absolvierung einer fundierten Musikausbildung nicht nachgewiesen
werden kann, so erscheint in jedem Fall ein
Vorspielen vor autorisierten Stellen geboten, um festzustellen, ob ein entsprechendes Niveau vorliegt. Denn es muss klar
sein, dass "StraßenmusikantInnen", die ein
Instrument nicht oder nur unzureichend beherrschen und deren akustische Absonderungen mehr als Lärmbelästigung und Ärgernis denn als Musik zu bewerten sind, mit
ihrer Intention, gewöhnliches Betteln mit Hilfe einer künstlerischen Tarnung zu kaschieren, im öffentlichen Raum nichts verloren
haben. Bedauerlicherweise wurde solchen
als MusikantInnen getarnte BettlerInnen in
der Stadt Innsbruck bislang nicht bzw. nicht
in gebotenem Umfang Einhalt geboten.
Dadurch kam es zu unangenehmen Erlebnissen für PassantInnen - sowohl Einheimische als auch Gäste - und AnwohnerInnen.
Dies lässt sich jedoch leicht vermeiden: Im
Rahmen der Städtischen Musikschule haben alle an der Ausübung von Musik im öffentlichen Raum Interessierten ihre Eignung
unter Beweis zu stellen. Wer keinen Berechtigungsnachweis vorweisen kann,
dem/der ist die weitere Ausübung des MusiGR-Sitzung 10.07.2014
zierens im öffentlichen Gut bei Androhung
einer Verwaltungsstrafe zu untersagen.
Die Vorgangsweise, StraßenmusikantInnen
vorspielen zu lassen, ist durchaus nicht unüblich und wird etwa auch in der Stadt München praktiziert, wo Interessierte bei der
Stadtinformation vorspielen müssen. Die
Zeitung "Die Welt" hält in ihrer Ausgabe
vom 26.09.2013 dazu fest:
"Dass auf der Flaniermeile zwischen Odeonsplatz, Marienplatz und Stachus nur hoch
qualifizierte Musiker wie Hajek spielen, ist
von der Stadt so gewollt. Schließlich seien
die Geschäfte hochpreisig und überhaupt,
Zustände wie in Berlin oder Köln wolle man
hier nicht, heißt es. (…) Der Chef der
Münchner Stadtinformation ist der Wächter
der Fußgängerzone.
Wer in München Musik machen oder als
Statue Passanten überraschen will, muss
an ihm vorbei. München ist die einzige Stadt
in Deutschland, die Straßenmusiker einem
Casting unterzieht. Die müssen zu Dietrich
in die Stadtinformation kommen und mehrere Stücke vorspielen. Der Stadtinfo-Chef
sagt, er habe zwar keine musikalische Ausbildung, aber er erkenne schiefe Töne. Wer
nur herumklimpere, könne wieder gehen:
"Wenn die Musiker nicht spielen können, ist
das letztlich nur Betteln mit Instrument." Er
sagt aber auch, dass die meisten so gut
spielen, dass er sie in die Kartei aufnimmt.
Doch die Einschränkungen für Straßenmusiker in München gehen noch weiter. Selbst
wer zugelassen ist, darf nur an zwei Werktagen pro Woche spielen sowie sonntags.
Und er muss sich jedes Mal aufs Neue eine
Genehmigung holen. Das heißt vor allem:
Früh aufstehen. Es gibt nur zehn Genehmigungen pro Tag, fünf vormittags, fünf
nachmittags, und wer zuerst kommt, mahlt
zuerst. Deshalb bildet sich jeden Morgen
eine Traube von Menschen vor der Stadtinformation. Jeder von ihnen trägt zehn Euro
bei sich, mit denen er den rosa Erlaubnisschein bezahlt, ohne den die Polizei ihn
wieder vertreiben würde."
Auch in Spaniens Hauptstadt Madrid müssen StraßenmusikerInnen vorspielen, wie
Deutschlandfunk.de am 30.12.2013 berichtete: