Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.35

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- 550 -

GR Federspiel: Ich beziehe mich auf den
§ 11 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR). Darf ich bitte zitieren? Hallo? Ist
das möglich? Keine Antwort ist auch eine
Antwort.
"Wenn ein Redner vom Gegenstand der
Verhandlung abweicht, kann er vom Vorsitzenden "zur Sache" gerufen werden. Wenn
ein Mitglied des Gemeinderates den Anstand oder die Sitte verletzt, kann es "zur
Ordnung" gerufen werden. Bei Nichtbeachtung eines zweimaligen Rufes "zur Sache"
oder "zur Ordnung" kann einem Redner das
Wort entzogen werden. Gegen die Entziehung des Wortes durch den Vorsitzenden
kann der Redner Widerspruch erheben und
den Beschluss des Gemeinderates darüber
verlangen, ob er zum Wort weiter zugelassen wird. Der Gemeinrat entscheidet hierüber ohne Eröffnung der Debatte."
Nachdem mir das Wort nicht entzogen worden ist, brauche ich den Gemeinderat nicht
zu fragen, ob ich weitersprechen darf. Es
würde mich aber schon interessieren, warum ich einen Ordnungsruf bekommen habe, nachdem ich nicht gegen Anstand oder
Sitte verstoßen habe?! Ich bitte um Aufklärung!
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Eine Beleidigung oder diffamierende Aussage ist
natürlich für einen Ordnungsruf geeignet.
Ich war so höflich und habe Sie ausreden
lassen. Das nächste Mal werde ich aber
gerne sofort unterbrechen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist richtig,
wie GR Kunst gesagt hat, dass die FPÖ im
Burgenland Wahlen gewonnen hat. Ich
muss aber Folgendes sarkastisch anmerken, wie ich es in manch anderer Runde
schon geäußert habe. Seit es dort einen
Landesrat der FPÖ gibt, sind 80.000 Flüchtlinge über die Grenze gekommen. Das erfolgte fast zeitgleich mit der Bestellung dieses Landeshauptmann-Stellvertreters! Eigentlich müsste man sich wünschen, dass
es mehr blaue Mitglieder in den Landesregierungen gibt, denn dann würden noch
mehr Flüchtlinge zu uns kommen. Das ist
zwar jetzt satirisch gemeint, aber seit es im
Burgenland einen Sicherheits-Landesrat
gibt, sind die Grenzen im Burgenland offen.

GR-Sitzung 15.10.2015

Das war mein Schlusswort zum Antrag der
Errichtung einer Polizeiinspektion am Innsbrucker Hauptbahnhof.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.08.2015 (Seite 542) wird angenommen.
28.

IV 7014/2015
20 Jahre Verkehrsverbund Tirol,
IVB-Gratisverkehr am Autofreien
Tag 22.09.2015

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 11.08.2015:
1.

Die Stadt Innsbruck begrüßt die Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in
Tirol und gewährt der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) einen Zuschuss in Höhe von
€ 22.764,45 zur Deckung des Erlösentfalls.

2.

Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, beauftragt.

GR Mag. Kogler: Heute haben wir schon
öfters besprochen, wo wir beim Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2016 Einsparungen
machen könnten. Dass man die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) für den Autofreien Tag mit über
€ 20.000,-- unterstützen soll, das sollten wir
auf alle Fälle gleich einsparen.
Wenn die IVB ein Marketingprojekt lancieren will, dann soll sie das machen. Aber
was hat das mit der Stadt Innsbruck zu tun?
Gar nichts! Der Erlösentfall wird mit
€ 22.764,45 beziffert. Wie setzt sich diese
Summe zusammen? Wie lautet die Berechnung? Nach meinen Recherchen gibt es irgendwo eine Aufstellung darüber, aber in
den Unterlagen ist das nicht dabei. Die IVB
hat uns die Berechnung jedenfalls nicht zukommen lassen. Man hat eine Tarifreform
gemacht, die einen verstärkten Absatz der
Monats- und Jahreskarten bringen sollte.
Wenn ich anhand dieses Tagesumsatzes
eine Hochrechnung mache, dann komme
ich auf über € 8,3 Mio. pro Jahr, die der
Verkauf von Einzel- bzw. Tagesticket bringen müsste. Das schaut dann aber nicht so
aus, als ob die Tarifreform etwas gebracht