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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.40

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31.

IV 7802/2015
m&h Transport GmbH, Valiergasse 15, Ansuchen um Gewährung
einer Arbeitsplatzprämie

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 16.09.2015:
Gemäß der Richtlinie für die Gewährung
von Prämien für die Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen bei Betriebsneuansiedlungen
bzw. Betriebsneugründungen sowie Betriebserweiterungen und Betriebsverlagerungen innerhalb der Stadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.1995) gewährt die Stadt Innsbruck der m&h Transport GmbH, Valiergasse 15, für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen eine Förderung von € 30.000,--.
Die Bedeckung erfolgt durch die
Vp. 1/780100-775000, Betriebsförderungen.
GR Dr. Stemeseder: Ich habe mir den Akt
genau angeschaut. Es handelt sich bei dieser Firma um einen Postbetrieb, bei dem
nur Männer angestellt sind - man muss die
Wortwahl hier also "zurechtgendern".
Jetzt muss ich eine Spitzfindigkeit gegen die
Innsbrucker Grünen (GRÜNE) anbringen.
Sie sind ja an und für sich Gläubige des
freien Marktes. Aussagen à la "das regelt ja
eh der freie Markt" bzw. "das geht die Politik
nichts an" habe ich hier schon oft gehört. Da
frage ich mich dann schon, warum es eine
Arbeitsplatzprämie braucht? Prämie kenne
ich aus dem Versicherungsbereich oder aus
dem Treasury. Hier wird als Begründung
angegeben, diese Prämie schaffe Anreize.
Ich sehe es so: Man muss Respekt haben,
wenn jemand einen Paketdienst mit zehn
"Haberern", also männlichen Angestellten,
aufzieht. Ich habe mir sogar die Geburtsdaten angesehen - der Unternehmer benötigt
eine Zwangsjacke! Also geben wir ihm die
€ 30.000,--, weil er ein mutiger Held ist!
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
16.09.2015 wird angenommen.

32.

IV 6510/2015
Innenstadtverein, c/o Hudovernik
Thomas, MBA, MAS, Erlerstraße 4,
Veranstaltung "Lange Nacht des
Tanzes" am 03.06.2016, Grundüberlassung und Genehmigung
verlängerter Öffnungszeiten für
den Einzelhandel

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 30.09.2015:
1.) Die Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin überlässt dem Innenstadtverein,
vertreten durch Obmann Thomas Hudovernik, MBA, MAS, Erlerstraße 4,
6020 Innsbruck, die im Eigentum der
Stadt Innsbruck befindlichen Grundflächen in der Maria-Theresien-Straße,
Wilhelm-Greil-Straße, Meraner Straße,
Wiltener Platzl, in der Altstadt, Museumstraße sowie am Marktplatz.
Die Aufbauarbeiten beginnen am Freitag, den 03.06.2016, ab 07:00 Uhr. Die
Veranstaltung dauert am Freitag, den
03.06.2016, von 16:00 Uhr bis
23:00 Uhr. Der Abbau der Infrastruktur
erfolgt unmittelbar nach Beendigung
der Veranstaltung bis 24:00 Uhr.
Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich. Zudem übernimmt die Stadt
Innsbruck die kostenlose Endreinigung.
Die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wird
mit den entsprechenden Veranlassungen beauftragt.
Der Innenstadtverein hat alle notwendigen für die Durchführung dieser Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen
(insbesondere jene nach dem Tiroler
Veranstaltungsgesetz sowie der Straßenverkehrsordnung) rechtzeitig zu
erwirken, sowie die Haftung und die
Kosten in diesem Zusammenhang zu
übernehmen,
Die vertragliche Regelung erfolgt durch
die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus.
2.) Weiters spricht sich die Stadt Innsbruck
im Sinne des Ansuchens des Innenstadtvereins für eine Verlängerung der
Ladenöffnungszeiten im Rahmen dieser Veranstaltung am Freitag, den
03.06.2016, bis 23:00 Uhr aus.

GR-Sitzung 15.10.2015