Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.3

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1.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Zach: Ich darf den Mitgliedern des
Gemeinderates danken, dass sie heute
die Gelegenheit ergreifen, um eine
Verordnung bzw. ein eventuelle Änderung
durchzusetzen.
Weiters möchte ich erklären, warum man
den heutigen Tag gewählt hat. Ich wollte
dass der zuständige Referent, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger aus seiner
langjährigen Praxis diese wichtige
Verordnung erläutert. Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer wird die Änderungen in
der Park- bzw. Spielplatzordnung erläutern. Sie werden feststellen können, dass
Vieles ein Werkzeug ist, um bei Missbrauch einzugreifen.
Das von StR Dipl.-HTL-Ing. Peer erwähnte
Beispiel, wenn ein Kind unter zehn Jahren
in eine Grünanlage läuft, was es auch darf
und der Vater das Kind "herausfischt", wird
dieser natürlich nicht bestraft. Sollten aber
andere Erwachsene einen Spielplatz oder
eine Wiese nicht so benützen, wie es
vorgeschrieben ist, wäre hier eine
Möglichkeit einzugreifen. Das ist aber nur
meine Interpretation, denn es war nur
angedacht, wie man das anders auslegen
könnte.
Alle wissen, dass unsere Parkanlagen
dazu dienen, unserer Bevölkerung
Erholung zu bieten und den Kindern einen
gewissen Raum zu geben. Die Kinder
haben auf den Spielplätzen absoluten
Vorrang. Damit das möglich ist, muss man
mehr regeln. Regelt man das nicht,
vertreibt man jene, für welche die Spielplätze eigentlich gedacht sind. Über diese
Vertreibungstheorie werden wir heute
noch diskutieren.
Ich darf mich in diesem Zusammenhang
bei der Städtischen Herberge Hunoldstraße, Teestube sowie bei verschiedenen
anderen Einrichtungen bedanken. Es gibt
Freiplätze sowie Gärten aber nicht
irgendwo im Outback, sondern gegenüber
der neu erbauten Integrierten
Landesleitstelle (ILL) und eines neuen
Stadtteiles. Man wird auch aufzeigen, wo
sich jene Menschen aufhalten können.
Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht
zugegangen.
GR-Sitzung 30.9.2008

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
GR Mag. Fritz: Unserer Meinung nach
war diese Einladung zur heutigen Sitzung
nicht gesetzeskonform. Im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
steht Folgendes:
"Zu den Sitzungen des Gemeinderates
sind die Gemeinderäte bzw. Gemeinderätinnen durch die Frau Bürgermeisterin
mindestens fünf Tage vorher schriftlich
einzuladen."
Das ist die allgemeine Regel.
Im zweiten Satz steht eine Ausnahme:
"Diese Frist kann verkürzt werden in
Fällen, die im öffentlichen Interesse
keinen Aufschub dulden."
Der Punkt 1. der Tagesordnung wurde in
der Sitzung des Stadtsenates am
17.9.2008 beschlossen. Bis zum
26.9.2008, also neun Tage lang, ist
offenbar kein Grund "im dringenden
öffentlichen Interesse" vorgelegen. Erst
am 26.9.2008, neun Tage nach der
Beschlussfassung über die Antragstellung,
ist die Sache plötzlich so dringend
geworden, dass sie keinen Aufschub mehr
duldete. Das ist in meinen Augen schlicht
"denkunmöglich".
Der Punkt 2. der Tagesordnung ist in der
Sitzung des Stadtsenates am 24.9.2008
beschlossen worden. Wenn die Frau
Bürgermeisterin, was ihr gutes Recht ist …
(Bgm.in Zach: Da bin ich froh, dass Du das
sagst.)
… zur Meinung kommt, dass diese Sache
nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderates im Oktober 2008 kommen,
sondern sofort beschlossen werden soll,
dann hätte sie am 24.9.2008 am Nachmittag oder am nächsten Tag (Donnerstag)
Vormittag fristgerecht einladen können
und wir wären genau so heute dagesessen.
Am Mittwoch, dem 24.9.2008 sowie am
Donnerstag, dem 25.9.2008 war die
Sache aber noch nicht so dringend,
sodass erst am Freitag, dem 26.9.2008
zur heutigen Sitzung eingeladen wurde.
Das ist in meinen Augen schlicht gesetzwidrig, weil diese Ausnahme, von der das