Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.4

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- 651 -

Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) spricht, einfach denkmöglicherweise gar nicht vorliegen kann.
Frau Bürgermeisterin, alle Höchstgerichte,
wenn sie Gesetze auszulegen haben,
sagen, dass Ausnahmen von allgemeinen
Regeln eng anzuwenden sind.
Wenn unter einer Ausnahmebestimmung
im zweiten Satz alles hineinfallen würde,
was man sich irgendwie vorstellen kann,
dann wäre die allgemeine Regel des
ersten Satzes für die Katze und würde
schlichtweg nicht gelten. Weil das aber so
ist, sehe ich keine Begründung für die
Anwendung dieser Ausnahmeregel und
halte deshalb die Einberufung dieser
Sitzung für stadtrechtswidrig.
Daher stelle ich den Antrag,
die Punkte 1. und 2. von der Tagesordnung abzusetzen und entweder auf die
reguläre Sitzung des Gemeinderates im
Oktober 2008 oder auf eine neuerliche
Sitzung, welche die Frau Bürgermeisterin
mit der gesetzmäßigen Frist von fünf
Tagen einladen möge, zu vertagen.
Bgm.in Zach: Dem möchte ich gleich
scharf widersprechen, denn ich habe
versucht, das zu erklären.
Die Angelegenheit, die wir heute regeln,
hätte man schon viel früher regeln können.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat
gesagt, dass dieses Problem bezüglich
des Alkoholverbotes schon länger besteht
und es würde wahrscheinlich langen,
wenn man das in der Sitzung des Gemeinderates im Oktober 2008 regelt. Ich
war nicht dieser Meinung.
GR Mag. Fritz, in meiner Verantwortung
habe ich selbstverständlich nicht selbstherrlich das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) ausgelegt,
sondern habe mich meiner Juristen
bedient. Im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) steht "in
Fällen, die im öffentlichen Interesse keinen
Aufschub dulden". Ich glaube, dass das
keinen Aufschub duldet.
Ich kann innerhalb von fünf Tagen aber
auch innerhalb von zwölf Stunden
einladen. GR Mag. Fritz, dieses Thema ist
ein überparteiliches Thema für die Stadt
Innsbruck. Ich wollte die "Wahlgeschichte"
GR-Sitzung 30.9.2008

gesondert behandeln und dann dieses
Thema beim nächstmöglichen Termin.
Auch habe ich darauf Rücksicht genommen, dass man in den Klubs über dieses
Thema diskutieren kann. Alle Klubobleute
sagen immer wieder zu mir, dass solche
Themen im Klub besprochen werden
müssen. Ich glaube auch, dass das
notwendig ist und deshalb kann ich mir
diese Aufregung - gerade von GR Mag.
Fritz - überhaupt nicht erklären.
Ich hätte das zum Beispiel auch mittels
Notrecht machen können, aber ich wollte
den Mitgliedern des Gemeinderates
Gelegenheit geben zu zeigen, sich
anderer Instrumente zu bedienen, die
vielleicht das Mitreden und das Parlamentarische mehr in den Vordergrund stellen.
Ich glaube, dass das so gerechtfertigt ist.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Die von GR Mag. Fritz beantragte
Absetzung der Punkte 1. und 2. von der
Tagesordnung wird abgelehnt.
Die Tagesordnung wird genehmigt.

2.

GR Heis Richard (FPÖ), Beurlaubung vom 1.7.2008 bis 1.7.2009
GR Kunst Andreas, Nachrücken

Bgm.in Zach verliest das Schreiben von
GR Richard Heis vom 14.7.2008:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
liebe Hilde,
Da ich am 8.6.2008 als Abgeordneter in
den Tiroler Landtag gewählt wurde und
mich ein noch nicht abschätzbarer
Arbeitsaufwand als stellvertretender
Klubobmann erwartet, ersuche ich
höflichst, mich vorerst ab 1.7.2008 bis
1.7.2009, also auf ein Jahr, als Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck zu
beurlauben.
Andreas Kunst, welcher auf der Gemeinderatsliste den dritten Listenplatz innehat,
wird mich für den obgenannten Zeitraum
im Gemeinderat vertreten, weshalb
diesbezüglich ebenfalls das Ersuchen
ergeht, ihm für diesen Zeitraum das
entsprechende Entgelt zukommen zu
lassen.