Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.31
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- 678 -
"Alkoholverbot zur Vertreibungspolitik" keine Kommentare
16.9.2008 - keine Kommentare
26.9.2008 - keine Kommentare.
Ich hoffe, dass wir nicht zehn Jahre
brauchen, um hier Herr der Lage zu
werden. Schweden wird diesbezüglich
immer gerne zitiert, aber in Stockholm gibt
es in mehr als 100 Plätzen und Orten
Alkoholverbot. Durch dieses Verbot hat
sich die Zahl der jugendlichen Betrunkenen vermindert.
Es gibt einem schon zu denken, wenn
grüne Bürgermeister in sozialen Vorzeigeländern das machen, aber wir machen hier
in den Augen der Grünen alles falsch. Ich
glaube, die Innsbrucker Grünen sollten
einmal ihre Kollegen fragen. Das haben
sie ja bisher auch schon gemacht, da
bereits einmal ein Antrag von den Grünen
aus der Bundesrepublik Deutschland
eingebracht wurde, ohne die Internetseite
zu entfernen.
GR Hof: Zur tatsächlichen Berichtigung!
Wir haben uns sowohl mit der Situation im
"Bermuda-Dreieck" in der Stadt Freiburg
als auch mit der Situation in der Stadt
Salzburg beschäftigt. GR Haller hat
gemeint, das Bermuda-Dreieck in der
Stadt Freiburg sei dasselbe wie in der
Stadt Innsbruck. Das ist inhaltlich und
sachlich falsch. Im Bermuda-Dreieck der
Stadt Freiburg geht es wie im Bermudadreieck in der Stadt Wien um ein Kneipenviertel, in dem vor allem Jugendliche aus
dem Umland von Freiburg aus BadenWürttemberg gekommen sind. In diesem
Kneipenviertel gab es eine Menge
"Saufaktionen" und das hat vor allem auf
den Straßen immer wieder zu Gewaltausbrüchen geführt.
(Bgm.in Zach: Wir haben die Bogenmeile.
Aus Ihrer Meinung war die Aussage von
GR Haller falsch, aber Sie beginnen jetzt
nicht mit einer Debatte.)
Ich bin bei der Beschreibung der Wirklichkeit.
(Bgm.in Zach: Das brauchen Sie nicht. Sie
sagen, dass das Bermuda-Dreieck in der
Stadt Freiburg etwas anderes ist und das
genügt.)
GR-Sitzung 30.9.2008
Ich sage, dass es dort eine andere
Situation gibt. Die Situation in der Stadt
Freiburg wäre mit der Situation vom
Alkoholverbot, das in der Stadt Salzburg
eingeführt wird, vergleichbar. Darüber
könnte man lang und breit diskutieren,
aber dort geht es um ganz etwas anderes.
GR Haller, vielleicht schauen Sie sich
nicht nur die ersten Seiten im Internet an,
die beim Google aufgehen.
(Bgm.in Zach: Das ist keine tatsächliche
Berichtigung. GR Hof, wenn Sie so
weitermachen, dann entziehe ich Ihnen
beim nächsten Mal das Wort.)
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Ich darf auf einen Punkt zurückkommen, weil Bgm.in Zach zuerst gesagt
hat, dass GR Hof erst dann die tatsächliche Berichtigung bringen kann, nachdem
GR Haller mit seiner Wortmeldung fertig
ist.
(Bgm.in Zach: Ja, das habe ich so entschieden.)
Zwei Wortmeldungen vorher erwünschte
StRin Dr.in Pokorny-Reitter eine Geschäftsordnungsmeldung zur tatsächlichen
Berichtigung. Sie konnte diese während
meiner Wortmeldung machen. Die Frau
Bürgermeisterin sollte sich einmal
entscheiden, wie sie die Geschäftsordnung des Gemeinderates handhabt, aber
einmal "Hü oder Hott" geht nicht.
Bgm.in Zach: StRin Mag.a Schwarzl, lesen
Sie die Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975. Ich kann
beides anwenden. Hier hat man sofort
eine Erwiderung, weil es ein direkter
Angriff war. Das ist etwas, was GR Haller
so beschrieben hat, aber GR Hof meint,
dass es nicht richtig wäre. Das heißt aber
noch lange nicht, dass GR Hof oder
GR Haller Recht hat. Ich mache hier einen
Unterschied und informiere mich sehr
genau und sensibel.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Frau Bürgermeisterin, die Geschäftsordnung des Gemeinderates sagt eindeutig
Folgendes: "Wortmeldungen zur Geschäftsordnung - hier gibt es eine Reihe
von Möglichkeiten und eine davon ist die
zur tatsächlichen Berichtigung - sind
immer dann aufzurufen, wenn der Redner,