Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.45

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len, dass dort kleine Kinder ebenfalls
rutschen wollen. Dann steigt ein Elternteil
mit dem Kind auf die Rutsche, wobei der
andere Elternteil mit offenen Armen am
Ende der Rutsche auf das rutschende
Kind wartet. Nach dem vorliegenden
Verordnungstext ist dieses Verhalten aber
verboten. Das ist aber eine bestimmungsgemäße Nutzung, schließlich schaue ich
darauf, dass das Kind gefahrlos hinunterrutschen kann.
Im § 6 verlangt die jetzige Spielplatzordnung von den Erziehungsberechtigten,
Obsorge zu tragen, was ihre Kinder am
Spielplatz tun. Unter Umständen bedeutet
Obsorge tragen dann auch, dass man mit
dem Kind auf die Rutsche steigt. Es geht
hier nicht nur um die Unterscheidung
zwischen Zehn- und Elfjährigen oder
Dreizehn- und Fünfzehnjährigen. Es ist
einfach lebensfremd, die Benutzung der
Spielgeräte generell den Eltern zu
untersagen.
Eine Wippe, welche normalerweise aus
dickem Holz oder Eisen ist, hält einen
Erwachsenen aus. Solche Bestimmungen
sind aberwitziger Unsinn. Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Beschädigungsowie Verschmutzungsverbot sind
vorgeschrieben und für diese Punkte bin
ich 100 %ig. Alles darüber hinaus ist eine
übertriebene Reglementierung, die
familienfeindlich und lebensfremd ist.
Damit komme ich zum Schluss.
Ich ersuche die Frau Bürgermeisterin
um getrennte Abstimmung der Abänderungsanträge und Verordnungsparagraphen,
da es einzelne Punkte gibt, denen ich
durchaus zustimmen würde. Dadurch
besteht die Möglichkeit, selektiv einem
Punkt zuzustimmen und einem anderen
nicht, um nicht das Ganze in Bausch und
Bogen ablehnen zu müssen.
Ich erinnere noch an den Beginn meiner
Wortmeldung. Ich habe von Bürgermeisterin Zach verlangt, GR Federspiel einen
Ordnungsruf zu erteilen und bitte sie,
darüber zu entscheiden. (Beifall von
Seiten der Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Zach: Vielleicht haben die
Innsbrucker Grünen GR Federspiel sehr
ernst genommen, das ist auch richtig so.
GR-Sitzung 30.9.2008

GR Federspiel hat diesbezüglich einen
Ordnungsruf verdient und ich empfehle
ihm, seine Aussagen anders zu formulieren oder schlicht und ergreifend zurückzunehmen.
GR Federspiel: Frau Bürgermeisterin,
wenn GR Hof und GR Mair mir und
GR Heis in der Öffentlichkeit erklären,
dass die Eskalation am Hauptbahnhof
Innsbruck …
(Bgm.in Zach: Jetzt reden Sie nicht von
Zeitungen.)
… auf unsere Intervention bzw. Engagement zurückzuführen ist …
(Bgm.in Zach: Dann haben sie einen
Verdacht.)
Er hat einen Eid auf die Republik Österreich abgeleistet und mit diesen Aussagen
schützen die beiden Gemeinderäte meiner
Meinung nach die Delinquenten und
begehen einen Rechtsbruch. Aber die
Innsbrucker Grünen können mich klagen,
ich freue mich schon auf die Gerichtsverhandlung.
Bgm.in Zach: Also, die Aussagen wurden
abgeschwächt. Das Zitieren von Zeitungen
ist immer sehr schwierig. Jede Zeitung
schreibt etwas anderes und wenn man
nachfragt, ist der Grundtenor immer, dass
habe ich nicht so gesagt.
GR Federspiel bekommt den Ordnungsruf
und an seiner Stelle hätte ich die Gelegenheit doch erfasst, dieses Thema vom
Tisch zu nehmen. Ich glaube schon, dass
sich alle Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte um das Wohl der Stadt Innsbruck
sorgen, nur die Ansätze sind grundverschieden, wobei ich die Ansicht der
Innsbrucker Grünen überhaupt nicht teile.
Vielleicht hat uns diese Verschiedenheit
der Lösungsansätze überhaupt in diese
Situation gebracht. Wenn der Ordnungsruf
der Innsbrucker Grünen zu wenig ist, dann
müssen sie andere Maßnahmen ergreifen.
Ich habe den Ordnungsruf erteilt und
GR Federspiel hatte Gelegenheit gehabt,
seine Aussagen anders zu formulieren.
Recht viel ist ihm dabei nicht gelungen.
(GR Federspiel: Ich bedanke mich für den
Ordnungsruf.)