Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.46
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- 693 -
StRin Mag.a Schwarzl: Danke, Frau
Bürgermeisterin, dass Sie diesen Ordnungsruf erteilt haben, aber ich möchte
mich auf diese Angelegenheit nicht weiter
einlassen, denn dazu wird sich GR Hof als
direkt Angesprochener später noch
äußern.
Kurz zur Innsbrucker Parkordnung, weil
fälschlicherweise behauptet wird, dass
diese in den letzten zehn Jahren immer so
gewesen ist. Ich möchte ausdrücklich
darauf hinweisen, dass diese Aussage nur
bezüglich des Betretungsverbotes ab
22.00 Uhr richtig ist. Das Auseinanderdividieren in dem neu eingefügten § 4 Abs. 2
und 3, hat es zuvor nicht gegeben. Das
gab es in den letzten Jahren in der
Innsbrucker Parkordnung nicht.
Im § 4 sollen als Absatz 2 und Absatz 3
eingefügt werden:
"Kinderspielplätze, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen nur von Personen
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zum
Spielen benutzt werden."
sowie
"Jugendspielplätze, die als solche
gekennzeichnet sind, dürfen nur von
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zum Spielen benützt werden."
Müssen die Kinder jetzt einen Ausweis bei
sich haben, damit man weiß, auf welchem
Spielplatz sie spielen dürfen?
Ich war schon 33 Jahre alt, wie meine
erste Tochter in das Alter kam, wo man
auch auf Spielplätze geht. Ich bin mit
Begeisterung in der Sandkiste gesessen,
habe Kuchen gebacken und Sandburgen
gebaut. Wahrscheinlich war ich auch noch
so vandalistisch veranlagt, dass ich
Wasser vom Trinkbrunnen geholt habe,
um bei der Sandburg einen Wassergraben
zu errichten. Ich habe in der Sandkiste
nicht von dem Amt als Bundeskanzlerin
geträumt, sondern habe Sandburgen
gebaut.
Natürlich wird man jetzt sagen: Nein, StRin
Mag.a Schwarzl, wenn in Ihrem Alter
jemand in einer Sandkiste sitzt, wird die
Verordnung natürlich nicht exekutiert. Aber
alleine, wenn ich als Jugendliche eine
solche Verordnung lese, greife ich mir ans
Hirn. Meine Tochter hat mich gefragt - sie
GR-Sitzung 30.9.2008
wird in sieben Tag sechzehn Jahre alt - ob
sie jetzt nur mehr sieben Tage am
Lohbach-Spielplatz spielen darf. Ich habe
ihr geantwortet, dass das wohl nicht so
ernst gemeint sein wird.
(Bgm.in Zach: Richtig.)
Aber dem Verordnungstext nach ist es
sehr wohl ernst gemeint; ebenso dieser
Generalverdacht, der im Raum steht. Ich
habe mich über die Wortmeldung von
GRin Mag.a Mayr sehr gefreut. Sie hat
nämlich auch eine Befindlichkeit in ihrer
Wortmeldung geäußert. Genauso wie
Bürgerinnen bzw. Bürger auf der Straße
Befindlichkeiten äußern, haben wir sie im
Gemeinderat auch. Ich finde, eine Politik
ohne Emotionen und Befindlichkeiten wäre
eine arme Politik.
Ich möchte an dem konkreten Beispiel
Waltherpark anknüpfen, wo Jugendliche
immer wieder einmal den Spielplatz
besetzen oder belegen. In dem Rahmen,
dass sich kleinere Kinder nicht mehr
dorthin trauen, weil die andere Gruppe zu
dritt oder fünft ist und schon alleine die
Anzahl etwas Abschreckendes ist.
Nun stellt sich mir die Frage, was das jetzt
heißt. Hat es einen Nutzen, wenn man
eine Tafel "nur bis sechzehn Jahre“
aufstellt? Stellt sich nicht die Frage gerade
in St. Nikolaus, wo die Kinder und
Jugendlichen eigentlich hin sollen? Es gibt
dort den Spielplatz und den mit Tartanboden versehenen Ballkäfig, wo es keine
Sitzmöglichkeiten gibt.
In einem bestimmten jugendlichen Alter
geht es auch darum, zu sehen und
gesehen zu werden. Man wird besser
gesehen, wenn man auf der Rutsche
steht. Das hat ganz viele psychologische
Hintergründe, welche nichts mit Bosheit
oder potenzieller Untat zu tun haben. Wir
waren doch genauso und so werden die
Jugendlichen immer sein.
Ich finde es schade, dass man mit einer
Verschärfung der Verordnung über alles
fährt. Jugendliche gehen mit Regeln
anders um, wenn sie verständlich und
nachvollziehbar sind. Es geht nicht darum,
ihnen die Regeln vor den Latz zu knallen,
sondern sie verständlich und nachvollziehbar zu machen. Das heißt nicht, dass
sich dann alle Jugendliche daran halten.