Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.47
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Meine Erfahrung als Lehrerin und als
Mutter ist dergestalt, wenn eine Regelung
nachvollziehbar ist, denken Jugendliche
vor dem Brechen dieser Regel eher noch
einmal nach als wenn die Regelung nicht
nachvollziehbar ist. Ich kann mir vorstellen, wenn eine solche Verbotstafel
aufgestellt wird, dass gerade aus Trotz
solche Geräte benutzt, besetzt usw.
werden.
Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es
wurde die Spielplatzordnung und die
Innsbrucker Parkordnung in zweifacher
Hinsicht angesprochen: Zum einen die
Benützungsregelung der Grünflächen und
zum zweiten insbesondere die Altersbeschränkung.
Der Vorschlag der Altersbeschränkung
kommt nicht von mir persönlich, sondern
von jenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, welche die Grünanlagen betreuen
und wahrscheinlich auch vom Wachkörper
der Stadtgemeinde Innsbruck. Es passiert
halt leider des Öfteren, dass relativ
erwachsene Jugendliche auf Kleinkinderspielgeräten herumturnen und sie kaputt
machen.
Wir haben Bereiche für Kleinkinder und
Bereiche für Jugendliche. Es ist einfach
aus statischen Gründen nicht in Ordnung,
wenn Jugendliche darauf herumreiten. Ich
erinnere mich, meine Frau hat einmal im
Stadtpark Rapoldi einen jugendlichen
Migranten gerügt, weil er auf einem Pferd
mit einer kleinen Federspirale geritten ist.
Meine Frau wurde daraufhin wüst beschimpft und natürlich ist immer die Frage
der Jugendlichen, wo das steht.
Wenn es nirgends steht und widmungsgemäß verwendet wird, ist es auch nicht
verboten. Hier nun eine Trennung
zwischen Kleinkinderspielplätzen und
Spielanlagen für größere Kinder, zu
machen, ergibt sich einfach aus der Praxis
und macht auch zutiefst Sinn. Wenn die
Eltern mit den Kindern spielen, ist die
Situation eine ganz andere und auch nicht
so gemeint.
GR-Sitzung 30.9.2008
(Bgm.in Zach: Müssen wir das extra
hineinschreiben?)
Nein, das muss man so sicher nicht
hinschreiben. Es geht immer um die
Verhinderung des Missbrauchs. Niemand
wird auf diese Idee kommen, wen man mit
seinem Kind spielt. Alle vernünftigen
Jugendlichen werden ja nicht auf dem
Kleinkinderspielplatz sein, sondern das
betrifft jene, die sich nicht daran halten
und Missbrauch treiben. Dazu ist eigentlich diese Verordnung und ich halte sie für
dringend notwendig. Daher appelliere ich,
die diesbezüglichen Abänderungsanträge
abzulehnen.
Was die allgemeine Benützung der
Grünflächen betrifft, habe ich schon
gesagt, dass wir viele kleine Grünflächen
haben, wo das kein unerhebliches
Problem wäre. Ich bin gerne bereit, dort,
wo mehr Grün vorhanden ist, großzügig
Liegewiesen auszuweisen, sodass in jeder
größeren Parkanlage grundsätzlich
Möglichkeiten bestehen, um dem zu
entsprechen.
Deshalb haben wir auch die Abänderung
der bestehenden Verordnung beschlossen, da dies bisher nicht möglich war. Das
wird in Hinkunft in verstärktem Ausmaß
geschehen, sodass man diesem Bedürfnis
gerecht wird. Wie gesagt, von einer
generellen Öffnung würde ich dringend
abraten, weil damit viele Probleme
verbunden sind. Daher ersuche ich die
diesbezüglichen Abänderungsanträge
abzulehnen. (Beifall)
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
GR Grünbacher: Ich möchte noch zwei
Worte zur Innsbrucker Parkordnung
verlieren. Die Vorrednerinnen bzw.
Vorredner haben unsere Ansicht bezüglich
der Kinder- und Jugendspielplätze
gebracht.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ihr habt
im O-Dorf mit den Erwachsenen große
Probleme.)
Deshalb habe ich mich zu Wort gemeldet.
Man braucht natürlich eine Differenzierung
zwischen Spielplätzen und Spielplätzen.