Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.48
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Es gibt Spielplätze wie jene im Olympischen Dorf, die nichts anderes als ein
Rasenplatz sind und Erwachsene zum
Fußball spielen verleitet. Das möchte ich
nicht haben, da dort natürlich das Recht
des Stärkeren herrscht, und hier unterscheiden wir uns. Wir haben jetzt schon im
Stadtteil das Problem, dass die Kinder
"verscheucht" werden.
Das heißt, nicht, dass wir keine Sport
treibenden Menschen haben möchten,
aber dafür müssen sie andere Plätze
finden. Es kann nicht sein, dass sie auf
dem Kinderspielplatz Fußball spielen.
Ich habe schon mit der Diktion ein
Problem, da Rasenplätze ohne Spielgeräte einen anderen Einfluss auf die Benützung als wie "Hutschen" und "Schaukeln"
haben. Ich bin für eine Altersbeschränkung, aber vielmehr bin ich für die
Kontrolle der Altersbeschränkung, nämlich
zum Schutze der Kinder, die dann
dauernd fortgeschickt werden. Das ist
unvernünftig und etwas schwierig.
Nicht nur die Jugendlichen stellen auf den
Spielplätzen ein Problem dar, sondern
auch die Besitzerinnen bzw. Besitzer von
freilaufenden Hunden. Es geht schon um
die Sicherheit. Ich darf jedem Mitglied des
Gemeinderates empfehlen, das Gefühl
eines Elternteiles zu haben, wenn ein
Hund genau in Kopfhöhe eines Kindes
ohne Leine daherläuft.
Wir sind gegen eine Teilung von Kindern
und Jugendlichen und sind in der Fraktion
im Kompromiss auf achtzehn Jahre
gegangen. Es war mir nämlich einsichtig,
dass die Grenze zwischen sechzehn und
achtzehn Jahren sehr schwer zu beurteilen ist. Wenn man von Jugendlichen
spricht, ist es vernünftig, das Alter dort zu
deckeln, wo ein Jugendlicher aufhört,
nämlich mit der Volljährigkeit.
Uns geht es darum, eine Lösung für die
reinen Rasenspielplätze zu finden. Das ist
derzeit unzumutbar, weil an Wochenende
das Recht der Stärkeren gilt. Ich habe
Gespräche mit Hobbymannschaften aus
Rum gesprochen, die in Innsbruck gratis
spielen können und in der Gemeinde Rum
dafür bezahlen müssen. Es kann nicht
sein, dass diese an Nachmittagen die
Kinder von den Rasenspielplätzen
verjagen und dort Fußball spielen. Ob auf
GR-Sitzung 30.9.2008
der Tafel sechzehn oder achtzehn Jahre
steht, ist den Jugendlichen völlig egal. Hier
geht es um Konsequenzen, die wir nicht
haben, denn wer sollte das exekutieren?
Zu GR Federspiel möchte ich sagen, dass
wir in unserer politischen Tätigkeit nicht
von seinem Lob abhängig sind. Wir
verhalten uns deshalb so, weil wir
glauben, dass es richtig ist. Wir werden
nicht von irgendjemandem getrieben,
sondern weil wir auch ähnlich wie
GR Federspiel die Menschen hören. Die
Menschen hört nicht nur GR Federspiel,
sondern auch wir. Es geht uns schon auch
um die Durchführung einer gescheiten
Politik.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Zur Geschäftsordnung! Ich müsste es nicht
sagen, da wir ohnehin gegen diese
Altersbegrenzung sind, mache aber darauf
aufmerksam - hier bitte ich speziell den
Magistratsdirektor zuzuhören -, dass es in
der Beilage Spielplatzordnung, Punkt 3.
wie folgt heißt:
"In § 2 wird folgende Bestimmung als
Absatz 3 eingefügt:
(3) Kinderspielplätze, die als solche
gekennzeichnet sind, dürfen nur von
Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zum Spielen benützt werden."
Ich habe mir gestern aus der Verordnungssammlung der Stadtgemeinde
Innsbruck die aktuelle Spielplatzordnung
ausgedruckt. Dort gibt es im § 2 einen
Abs. 3, der wie folgt lautet:
"Jugendspielplätze, die als solche
gekennzeichnet sind, dürfen nur von
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zum Spielen benützt werden."
Hier ist noch eine legistische Korrektur
notwendig, um das von der Mehrheit
beschließen zu können. Es heißt nämlich
nicht, dass dieser Satz anzufügen ist,
sondern es heißt, dass ein Absatz
einzufügen ist.
(Bgm.in Zach: Es wäre gut, wenn der
Magistratsdirektor das gleich beantworten
würde.)
MD Dr. Hetzenauer: In Punkt. 4 heißt es
wie folgt: