Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.49
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"In § 2 erhalten die bisherigen Absätze (3),
(4) und (5) die Bezeichnungen "(4)", "(5)"
und ("6)".
Damit sollte das aufgeklärt sein.
GR Pichler: Ich habe heute Worte wie
Rechtsstaatlichkeit, Ordnung und Gesetze
gehört. Ich finde es ist wichtig, dass
Ordnung und Gesetze eingehalten werden
und das unseren Kindern und Jugendlichen auch beigebracht wird. Auf der
anderen Seite finde ich es, wenn wir
Gesetze und Verordnungen erlassen,
wichtig, dass wir darauf achten, dass
diese auch eingehalten werden können.
Diese Haltung, dass die Jugendlichen bis
zum vollendeten 14. oder 16. Lebensjahr
auf den Spielplätzen spielen dürfen, aber
wenn sie älter sind, nehmen wir das nicht
so genau, passt irgendwie nicht zusammen. Ich nehme an, dass es in unserem
Verantwortungsbereich liegt, dass, wenn
wir Verordnungen erlassen, diese auch
passen und eingehalten werden können.
Es sollte nicht augenzwinkernd gesagt
werden, dass wir es nicht so genau
nehmen. Dann müssen wir die Verordnung genau machen. Wenn die Verordnung nicht eingehalten werden muss,
braucht man sie auch nicht erlassen.
Es ist unsere Aufgabe darauf zu achten,
dass Verordnungen und Gesetze, egal auf
welcher Ebene sie erlassen werden,
genau bzw. eindeutig sind und auch
eingehalten werden können bzw. einzuhalten sind. Es sollen nicht solche Verordnungen erlassen werden, wo man zu den
Kindern und Jugendlichen sagen muss,
dass wir es nicht so genau nehmen.
Die Gesetze sind da und müssen auch
eingehalten werden, aber wenn wir es
selber machen, nehmen wir es nicht so
genau. Das passt irgendwie nicht zusammen. (Beifall)
Bgm.in Zach: Also müssen wir es
komplizierter bzw. strenger machen und
exekutieren. Ich danke GR Pichler für die
Wortmeldung.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben
heute sehr breit und umfassend zwei ganz
verschiedene Themenbereiche diskutiert,
die letztendlich hinsichtlich des Alkoholverbotes sowohl für die Innsbruckerinnen
bzw. Innsbrucker für jede Generation als
GR-Sitzung 30.9.2008
auch für die Besucherinnen bzw. Besucher der Stadt Innsbruck wichtig sein wird.
Ich möchte auf die Spielplatzordnung
reflektieren, über die es doch verschiedene Diskussionen gegeben hat. Man kann
diese ganze Angelegenheit vor dem
Hintergrund sehen - hier muss ich GR
Pichler vehement widersprechen -, dass
dieser Ansatz realitätsfremd ist, wenn man
glaubt, mit einer Verordnung die Benützung der Spielplätze bis ins letzte Detail
regeln zu können.
Zu 95 % wird die Benützung der Spielplätze bestimmungsgerecht erfolgen, egal ob
es die kleinen, mittleren Kinder, die
Jugendlichen oder Eltern sind. Dieses
Beispiel mit der Schaukel ist auf der
Verordnung beruhend sicher unter
Ausnutzung jedes Buchstabens richtig.
Wenn man das auf die Wippe bezieht,
dürfte der Erwachsene mit seinem Kind
diese nicht benutzen.
Man wird eine Spielplatzordnung nicht bis
ins letzte Detail regeln können. Es wird ein
guter Rahmen sein. StRin Dr.in PokornyReitter hat im Stadtsenat ein Beispiel
genannt. Wenn im Spielplatz Hötting an
einem Sommerabend um 23.00 Uhr nach
der neuen Verordnung übertretungsmäßig
noch Jugendliche sitzen, den Abend
genießen jedoch keinen Lärm verursachen, wird niemand einen Ordnungswächter hinschicken, welche die Ausweise
verlangen und sagen, dass die Jugendlichen schon sechzehn Jahre alt sind.
Ich glaube, diese Verordnung ist im
Großen und Ganzen ein ausgewogener
Versuch für alle Generationen, für die
kleinen und mittleren Kinder aber auch für
die Eltern, damit die Spielplätze und
Parkanlagen ordnungsgemäß benützt
werden können. Richtig war die Aussage
von StRin Dr.in Pokorny-Reitter, dass es
Jugendspielplätze per se nicht gibt. Das
sind die Sportplätze, der Skaterplatz, wo
sehr viel Geld für den Jugendbereich
investiert wurde. Das betrifft aber eher den
sportlichen Bereich.
Die Jugendspielplätze sind zwar angeführt, gibt es aber tatsächlich als Bezeichnung in der Stadt Innsbruck nicht. Diese
können bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zum Spielen benützt werden.