Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.43

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- 1140 -

Weiters stellt sich für mich die Frage, was der Unternehmer,
wenn der Gemeinderat auch noch sagt, dass er dieses Projekt nicht will, für
eine Entschädigung erhält? Im Grunde genommen wäre das Projekt schon
durch die Auflösung durch den Fachbeirat gestorben. Es ist damit ganz ein
anderer Betrag verbunden, als wenn der Gemeinderat dann sozusagen ein
Projekt auflöst.
StR Mag. Schwarzl: Es liegt jetzt ganz ein anderer Informationsstand vor. Gestern hat es geheißen, dass das eine Notbremse nach zwei
Monaten ist und dann gibt es eine Vertragsauflösung. Auf meine jetzige
Nachfrage hat Dr. Lindinger, Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer hat das
stadtrechtlich etwas anders verbrämt erläutert, gesagt, dass der Fachbeirat
sagen kann, dass ein Projekt "grausig" ist und dass er dieses nicht will, das
hat aber keine vertragsauflösende Wirkung, weil, wie Dr. Lindinger sagt,
der Investor den Fachbeirat overroulen und sagen kann, dass er weiter bis
zu den sechs Monaten planen kann, denn dann bekommt dieser wenigstens
die vollen Projektskosten ersetzt. Abgesehen davon, dass wir die Frist für
eine Neuausschreibung verlieren, ist der Fachbeirat als früheres Ausstiegsszenario eigentlich gestorben, wenn man das so richtig interpretiert.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich muss jetzt noch einmal nachfragen, denn zwischenzeitlich kapiere ich es auch nicht mehr. Dieser Dienstleistungskonzessionsvertrag betreffend die Planung, die Erneuerung und
den Betrieb der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB)
wird zwischen der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG
(INKB) und dem Investor abgeschlossen. Das geschieht nicht zwischen der
Frau Bürgermeisterin, als Vertreterin der Stadt Innsbruck, sondern zwischen der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) und
dem Investor.
Der Vertragsabschluss, die Beauftragung des Investors erfolgt
durch die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB). Im
Punkt 3.7 des Beschlussantrages steht Folgendes: Lehnt der Fachbeirat gegebenenfalls nach dem erfolglosen Vorschlag von Verbesserungen ab, so
wird der Vertrag aufgelöst. Das heißt, dass die formelle Auflösung wieder
durch die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) erfol-

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003