Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.50
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irgendwelchen sinnlosen Querelen zu stehlen. Normalerweise wird hier zu
erwarten sein, dass es eine konstruktive einvernehmliche Entwicklung ist.
Juristen müssen aber auch an den worst case denken: Wenn
das wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, wird sich der Fachbeirat nach
zwei Monaten bei der Stadt Innsbruck, bei der Frau Bürgermeisterin melden und Alarm schlagen. Der Fachbeirat wird mitteilen, dass er mit dem
Investor nicht zusammenkommt und dass es schade um die Zeit ist. Der
Fachbeirat wird den Stadtsenat, den Gemeinderat oder die Frau Bürgermeisterin bitten, den Gemeinderat zusammen zu rufen, um einen ungünstigen Bericht abzugeben und vorzuschlagen, dass dieser die Ermächtigung
gibt, die Geschichte im worst case zu beenden.
Ich darf auch sagen, dass es hier um ein großes wirtschaftlich
relevantes Projekt geht. Der Fachbeirat wird - wenn das vernünftige Leute
sind, was ich annehme - nicht aus eigener Kompetenz und Rechtsanmaßung die Sache in die Luft sprengen ohne vorher Rücksprache mit der Stadt
Innsbruck gehalten zu haben. Hier wäre es so, dass keine Zeit verloren
geht. Tritt der worst case ein, dass nach zwei Monaten eine heillose Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Investor und Fachbeirat entsteht, wird sich
dieser bei der Frau Bürgermeisterin melden, um eine Sondersitzung des
Gemeinderates zu verlangen, damit die Geschichte beendet werden kann.
GR Mag. Fritz: Könnte diese von Vorstandsvorsitzenden
Dr. Wallnöfer geschilderte Lösung in eine Formulierung des Punktes 3.7
des Beschlussantrages bis zur Beschlussfassung auch in schriftlicher Form
vorliegen, damit wir die genaue juristische Terminologie kennen.
Bgm. Zach: Selbst wenn es bei 99 % der Fälle gut geht und
dieser eine Prozent eintrifft, werden wir diesen Punkt ausformulieren. Ich
glaube, dass es in diese Richtung gehen müsste.
Ich bitte Dr. Lindinger,
den Punkt 3.7 des Beschlussantrages laut vorstehenden Ausführungen von Vorstandsvorsitzenden Dr. Wallnöfer zu formulieren.
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003