Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.53

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- 1150 -

Ich habe Dr. Lindinger dazu befragt, weil ich mir aus eigenem
keine sichere Antwort zugetraut habe. Er sagt und ich denke sehr plausibel,
nein dazu. Es besteht auch keine beihilfenrechtliche Problematik, weil der
Sinn der Ausschreibung, dem Diskriminierungsverbot und dem Transparenzgebot Rechnung zu tragen, erfüllt wurde. Alle Interessenten hatten Gelegenheit, sich zu bewerben und bekannt zu geben, zu welcher Höhe des
öffentlichen Zuschusses sie bereit sind, die Leistung zu erbringen. Wenn
sich nur einer mit der Summe X, überhaupt interessiert hat, ist das zwar
wieder wirtschaftlich nicht besonders schön, aber der Vorgang der Ausschreibung als solcher ist in Bezug auf das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot ausreichend. Es würden beihilfenrechtlich - die Frage,
wie die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit aussieht ist immer eine andere, das
haben wir ja festgestellt - keine Bedenken bestehen.
Bgm. Zach: Danke vielmals. Gibt es jetzt noch weitere Fragen
an die Experten? Ich höre, dass Dr. Lindinger gerade dabei ist, den
Punkt 3.7 des Beschlussantrages zu formulieren. Ob er das in der Eile zu
Stande bringt, weiß ich nicht, aber wir sitzen heute ja noch lange. Ich würde jetzt eine Unterbrechung der Sitzung für 15 Minuten vorschlagen. Ich
bitte meine Fraktion in den blauen Sitzungssaal.
Ich möchte mich herzlich bei unseren Experten bedanken, die
selbstverständlich eingeladen sind, weiter hier zu bleiben, falls sie die Diskussion interessiert. Falls die Experten aber Wichtiges zu tun haben, sind
sie mit unserem großen Dank entlassen. (Beifall von allen Seiten)

Bgm. Zach unterbricht um 17.25 Uhr die Sitzung und setzt die
Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 17.40 Uhr wieder
fort.

Bgm. Zach: Ich schließe die Sitzung des Gemeinderates um
Mitternacht. Wir haben auch noch einen großen Punkt zu behandeln. Wir
haben jetzt sechs Stunden Zeit zu debattieren. Ich denke, dass man in dieser

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003