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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08_Kurzprotokoll_22.06.2017_gsw.pdf

- S.26

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Beschlussfassung –
Empfehlung

Eine ordentlich einberufene Vollversammlung ist ohne Rücksicht auf
die Anzahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig. Die
Beschlussfassungen erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des
Tierschutzvereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll,
bedürfen allerdings einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit sehen die derzeitigen
Statuten kein Regulativ vor.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob bei allfälliger Stimmengleichheit nachfolgende Vorgehensweise – beispielsweise die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag für einen gültigen
Beschluss geben könnte – praktikabel und realisierbar erscheint.
In ihrer Stellungnahme teilte der TfT dazu mit, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung in Zukunft entsprochen werde.

Vereinsstatuten

Die Kontrollabteilung merkte in diesem Zusammenhang ergänzend an,
dass eine Verifizierung der qualifizierten Beschlussfassung über die
derzeit gültigen Statuten des TfT in der Vollversammlung vom
11.03.2014 nicht umsetzbar war, da bis zum Prüfungsende kein Protokoll in Schriftform der damaligen Mitgliederversammlung durch den
derzeitigen Vorstand vorgelegt werden konnte.

Aufgaben der
Vollversammlung

Beispielhaft herausgegriffen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Agenden:









Vollversammlung
vom 09.04.2015

Beschlussfassung über den Voranschlag
Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der
Rechnungsprüfer
Wahl und Enthebung der Vorstandsmitglieder, des Ausschusses und der Rechnungsprüfer
Entlastung des Vorstandes und des Ausschusses
Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige
Auflösung des Vereines
Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Punkte

In dieser abgehaltenen Vollversammlung wurde von den anwesenden
Vereinsmitgliedern über den Rechnungsabschluss per 31.12.2013
samt den dazu verfassten Bericht der beiden Rechnungsprüfer vom
22.09.2014 die Genehmigung erteilt. In weiterer Folge wurde die satzungsgemäße Entlastung des ehemaligen Vorstandes und des einstigen Ausschusses für das Jahr 2013 erteilt. Die Kontrollabteilung wies
darauf hin, dass das Vorstandskollegium, deren Funktionsperiode
knapp ein Jahr vom 11.03.2014 bis 08.04.2015 dauerte, im Hinblick auf
deren Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie Entgegennahme
und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses per 31.12.2014 unter Einbindung der Rechnungsprüfer
durch die Vollversammlung noch ausständig ist.

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Zl. KA-14246/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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