Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 09-2022-08-26-GR-Protokoll.pdf
- S.8
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schaukelt sich der Konflikt weiter hoch. Ich
bitte daher, diesen Antrag anzunehmen, damit es in Zukunft Akzeptanz und ein Miteinander für beide Seiten geben kann.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
Bgm. Willi: Ich gehe seit mehr als 50 Jahren zum Höttinger Bild. Da war GR Appler
noch gar nicht auf der Welt. (Unruhe im
Saal)
Ihr könnt mir glauben, ich kenne dort jeden
Meter und weiß, wie die Verhältnisse sind.
Wir sind eine Stadt, die mit ihrem urban-alpinen Image wirbt. Den InnsbruckerInnen
und TouristInnen sagen wir, dass sie diese
Kombination aus pulsierendem städtischen
Leben und Naturraum genießen sollen.
Die Menschen wollen sich erholen, wollen
Sport treiben, wollen entspannen. Es gibt
viele Ansprüche an diesen Naturraum. Ja,
wenn viele in diesem Raum etwas machen
wollen, kommt es zu Konflikten. Im § 33 des
Forstgesetzes 1975 ist festgeschrieben, ich
zitiere:
"Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34,
Wald zu Erholungszwecken betreten und
sich dort aufhalten."
Was man dort nicht darf, ist Radfahren. Es
gibt aber Ausnahmen, weil sich die Gesellschaft entwickelt hat. Als kleiner Rekurs,
das Schifahren im Wald war auch verboten.
Es gab dann eine gesellschaftliche Veränderung und der Wald wurde für Schifahrende teilweise geöffnet, da dieser Sport
boomte und die Leute vermehrt Schitouren
unternahmen. Der Gesetzgeber hat also reagiert.
Was das Radfahren betrifft, hat der Gesetzgeber nicht reagiert. Radfahren im Wald ist
nicht erlaubt. Was ist dann passiert? Es
wurde trotzdem gefahren! Das Land Tirol
hat als Sportland einen legalen Weg gesucht und daraus ist das Mountainbikemodell Tirol entstanden. Heute dient es vielen
anderen Bundesländern als Vorbild. Die Voraussetzung für dieses Modell ist eine Vereinbarung mit den GrundeigentümerInnen es wird für die Benützung bezahlt - und eine
(Sonder-)GR-Sitzung 26.08.2022
Haftpflichtversicherung. Es ist ein gutes Modell, das wunderbar auf vielen Kilometern
Radweg durch unsere Wälder funktioniert.
Es gibt nun die legalen Trails, aber immer
noch fahren Leute zum Ärger von JägerInnen, Wandernden und zur Beunruhigung
des Wildes illegal durch den Wald. Die
Stadt Innsbruck hat diesem Trend, der der
sich noch weiter verstärkt, Rechnung getragen und auf der Nordkette Trails gebaut.
In wissenschaftlichen Arbeiten wurde die
Wirkung dieser Trails untersucht. Siehe da,
wo Trails angeboten werden, bündeln sich
die MountainbikerInnen und fahren legal ins
Tal. Das ist gut so. Die Frage war nun aber,
welche Räume wir noch mit Trails erschließen müssen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
hat also gesagt, wir brauchen auch weiter
westlich im Hofwald einen Trail. Die Österreichische Bundesforste AG war zu Beginn
not amused! Aber es ist eine Vereinbarung
gelungen, mit der rund um das Höttinger
Bild ein Trail entstehen konnte. Am
09.06.2021 hat Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc im Stadtsenat Folgendes
gesagt. Ich zitiere:
"Wir haben eine Vereinbarung gefunden. Es
waren harte Verhandlungen mit der Österreichischen Bundesforste AG. Es ist gelungen, im Westen von Innsbruck einen Trail
zu vereinbaren, zu finalisieren und zu
bauen.
Damit können wir die Nutzungskonflikte eindämmen und den Waldboden entlasten."
Die jetzige Streckenführung des Trails
wurde deshalb so verhandelt, weil die Österreichische Bundesforste AG den neuen
Trail dort haben wollte, wo ohnehin schon
Wege angelegt sind, nämlich die Forststraße und der Pilgerweg. Es sollte damit in
keine weiteren Waldteile vorgedrungen werden. Daher wurde die Trasse des Hofwaldtrails so geplant.
Am 08.06.2022, also ein Jahr später, hat
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc im
Stadtsenat Folgendes gesagt. Ich zitiere:
"Wir haben die naturschutzrechtliche Bewilligung bereits erteilt und die Verträge mit der
Österreichischen Bundesforste AG liegen
vor. Nun geht es um die Vergabe. Es hat