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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.43

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- 601 -

tung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, an. Diesen
zufolge handelt es sich bei dem Vorhaben
um eine Zukunftsinvestition, die wir vielleicht in einem absehbaren Zeitraum schon
realisieren können. Überlegungen müssen
noch in Hinblick auf den laufenden Vertrag
mit der Tankstelle, die sich auf einem der
Grundstücke befindet, angestellt werden.
Wir sollten uns die Frage stellen, wo die
Stadt Innsbruck zu einem halbwegs vertretbaren Preis Bau- bzw. Wohnbaugrund erwerben kann? Im vorliegenden Fall würden
wir für das eine Grundstück Geldleistungen
erbringen und für die anderen beiden
Tauschgeschäfte durchführen. Ich bitte Sie
um Ihre Zustimmung.
Die Diskussion wird auch das Thema "Gewerbegrund" aufbringen. Ja, wir brauchen
Gewerbegrundstücke. Ich verweise aber
darauf, dass die Stadt Innsbruck vor drei
Jahren 26.000 m2 in der Rossau gekauft
hat. Wir werden dort vielleicht auch noch
weitere Investitionen tätigen können. Bei
der Verwertung und Weitergabe der Gewerbeflächen stehen uns viele Möglichkeiten offen.
Demgegenüber haben wir beim Erwerb von
Baugrund für den Wohnbau nur ganz wenige Optionen, wie zuletzt das Areal des
Schlüsselverlags J. S. Moser GesmbH in
Verbindung zur Matthias-Schmid-Straße. Zu
akzeptablen Bedingungen Grundstücke zu
erwerben, die für eine Bebauungsdichte in
Frage kommen, die auch die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, mittragen kann, ist schwierig.
Das vorliegende Vorhaben ist eines der
größten, das sich uns in naher Zukunft bieten wird.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Gibt es Fragen an
Dr. Rauth oder Mag. Gerl, die heute anwesend sind? Das ist nicht der Fall.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Aus meiner
Sicht, die von der überwiegenden Zahl der
Mandatare der Sozialdemokratischen Partei
Österreich (SPÖ) geteilt wird, ist das Geschäft, das hinter dem Tauschgeschäft
steht, nicht gut. Es ist weder für die Bewohnerinnen bzw. Bewohner der Stadt Innsbruck, die eine Wohnung suchen, noch für
die Stadt Innsbruck oder die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) gut.

GR-Sitzung 11.7.2013

Ich hoffe, dass alle die zahlreichen Unterlagen ausführlich studiert haben. Nur dann
kann man diesen Komplex an Beschlüssen,
die getroffen werden sollen, verstehen, die
in weiterer Folge zu der von Frau Bürgermeisterin genannten Wohnverbauung entlang der Haller Straße führen sollen.
Ich versuche, so wenig wie möglich ins Detail zu gehen, weil wir das dann in der nicht
öffentlichen Sitzung besprechen werden.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) möchte an der Haller Straße die
Grundstücke """"""""""" """""""""" """""""""" """""""""" """"""""" erwerben - zwei davon ("""""""""" """"""""" """""""" """""""""") im
Tauschweg, """"""""" """"""""" über einen Kaufvertrag.
Wenn man sich das Tauschverhältnis ansieht, dann wird man bei einem Grundstück
einen Nachteil für die Stadt Innsbruck bzw.
die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) von 1 : 2,5 feststellen. Beim anderen
Grundstück wird im Verhältnis von 1 : 1,4
getauscht. Dazu kommt noch, dass laut den
mir zur Verfügung stehenden Unterlagen
die Kontamination auf einem dieser Grundstücke nicht geklärt ist.
Des Weiteren ist ein Grundstück bis zum
Jahr 2023 verpachtet. Der Pächter ist vermutlich auch nicht bereit wegzugehen. Somit ist man hier noch für zehn Jahre gebunden.
Zusammenfassend haben wir es also mit
einem äußerst schlechten Tauschverhältnis
zu Lasten der Stadt Innsbruck und der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG), einer nicht geklärten Kontamination,
bei der man nicht weiß, wer das tragen wird
(bei der Feuerwache im Stadtteil Wilten
haben wir gerade dieses Thema), und einem Pachtvertrag bis 2023 zu tun.
Die Tauschgrundstücke liegen im Mühlauer
Gewerbegebiet. Falls dort in Zukunft eine
Umwidmung in Mischland passiert, also in
ein Gebiet mit Gewerbebetrieben und Wohnungen (das ist in der Vergangenheit schon
vorgekommen), ist in den Verträgen keine
Nachschusspflicht enthalten. Bei einem
Verkauf hätte dann der Eigentümer, der den
Tauschgrund der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) im Gewerbegebiet
erhalten hat, keine Verpflichtung, auf den
tatsächlichen Wert aufzuzahlen.