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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.48

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- 606 -

5.

Die in den Punkten 2. und 3. dargestellten Grundabtretungen erfolgen wechselseitig unentgeltlich, sodass kein Teil
dem anderen Ausgleichszahlungen zu
leisten hat.

6.

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) - Caritas der Diözese
Innsbruck ist berechtigt, das öffentlichen Gut zur Baugrubensicherung mit
Ankern in Anspruch zu nehmen. Hierfür
werden seitens der Stadt Innsbruck
keine Kosten verrechnet.

7.

Für die während der Bauphase wegfallenden Kurzparkzonenstellplätze verrechnet die Stadt Innsbruck keine Gebühr.

8.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten im abzuschließenden Übereignungs- und Abtretungsvertrag zu regeln.

an der Sill in Innsbruck die Teilfläche 5
mit 69 m2.
2.

Die Grundabtretungen erfolgen jeweils
unentgeltlich.

3.

Die Stadt Innsbruck räumt für sich und
ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des
Grundstückes 1221/37 in EZ 596,
KG Pradl, der St. Paulus Gedächtniskirche an der Sill in Innsbruck als bücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1268/4 in EZ 1412, KG Pradl, die
unentgeltliche Dienstbarkeit der Feuerwehraufstellfläche im Ausmaß von
höchstens 100 m2 auf der in Punkt 1.
genannten Planurkunde mit "Servitut
Feuerwehraufstellfläche" bezeichneten
Dienstbarkeitsfläche ein.

4.

Die St. Paulus Gedächtniskirche an der
Sill in Innsbruck räumt für sich und ihre
Rechtsnachfolge im Eigentum der
Grundstücke 1268/1 und 1268/4 in
EZ 1412, KG Pradl, der Stadt Innsbruck und deren Rechtsnachfolger die
unentgeltliche Dienstbarkeit des öffentlichen Durchganges auf einem Gehweg
mit einer Mindestbreite von 2,50 m auf
der in Punkt 1. genannten Planurkunde
mit "Servitutsrecht für öffentlichen
Durchgang" bezeichneten Dienstbarkeitsfläche auf den Grundstücken
1268/1 und 1268/4 ein.

5.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten im abzuschließenden Übereignungs-und
Dienstbarkeitsvertrag zu regeln.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich denke, der
Grundantrag ist den meisten bekannt, vor
allem jenen, die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte tätig sind.
Das Projekt kann die erste Bebauung im
Zuge der städtebaulichen Studie "WiltenOst" mit der sogenannten "neuen Stadtmauer" (vom früheren Karmelkloster bis zur
Grassmayr-Kreuzung) werden.
13.

I-RA 277/2013
Stadtgemeinde Innsbruck und
St. Paulus Gedächtniskirche an
der Sill in Innsbruck, Übereignungs- und Dienstbarkeitsvertrag,
Bauvorhaben der "Neuen Heimat
Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
1.

Auf der Grundlage der Planurkunde
des Dip.-Ing. Christian Danzberger,
GZ 9651, übereignet die St. Paulus
Gedächtniskirche an der Sill in Innsbruck der Stadt Innsbruck die Teilfläche 4 mit 69 m2, die Teilfläche 7 mit
10 m2, die Teilfläche 8 mit 26 m2, die
Teilfläche 9 mit 515 m2 und die Teilfläche 10 mit 10 m2, sowie die Stadt Innsbruck der St. Paulus Gedächtniskirche

GR-Sitzung 11.7.2013

Ich darf berichten, dass gestern noch ein
Gespräch zwischen der Neuen Heimat Tirol
Gemeinnützige WohnungsGesmbH, der
Caritas der Diözese Innsbruck, der Diözese
Innsbruck, Bgm.-Stellv. Kaufmann und mir
stattgefunden hat. Speziell für die Diözese
Innsbruck hat es noch offene Fragen im
Übereignungs- und Dienstbarkeitsvertrag
gegeben.
Wir konnten Einvernehmen über die kostenlose Grundabtretung und darüber erzielen,
dass die Stadt Innsbruck ein Drittel der Sanierungskosten der Kirche übernimmt, so
wie es auch bei anderen Kirchen in der
Vergangenheit geschehen ist. Heuer wird