Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.49
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es für uns mit dem 50-Jahre-Jubiläum vieler
Kirchen relativ teuer.
Hinsichtlich des Servitutsrechts für öffentlichen Durchgang zwischen der Reichenauer
Straße und dem Gutshofweg gibt es noch
keine Einigung. Hier soll östlich der Kirche
und westlich der Wohnbebauung bzw. dem
Kindergarten das Durchgangsrecht für die
Stadt Innsbruck eingeräumt werden.
Mag. Köck gab ich das Versprechen, den
Vorschlag der Diözese Innsbruck heute
vorzubringen. Gleichzeitig habe ich festgehalten, dass er nicht meine Zustimmung
erhalten wird. Ich habe um Verständnis gebeten, dass wir die Allgemeinheit vertreten
und das Recht auf den Durchgang zwischen
Bushaltestelle und Gutshofweg auf Dauer
sicherstellen wollen.
Die Diözese Innsbruck als Baurechtsgeberin möchte das Servitutsrecht für 50 Jahre
anbieten. Nach dieser Zeit wäre neu zu verhandeln. Mein Gegenvorschlag war, das
Recht des öffentlichen Durchgangs auf unbefristete Zeit abzuschließen. Es könnte
aber trotzdem nach 50 Jahren neu darüber
debattiert werden. Als Stadt Innsbruck wären wir dann in einer besseren Position.
Das hat keine Zustimmung gefunden, deshalb gibt es einen Abänderungsantrag zu
Punkt 4., der diesen Wunsch der Diözese
abbildet und wiedergibt.
Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag zu Punkt 4. ein:
Die St. Paulus Gedächtniskirche an der Sill
in Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin bzw. die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) als
Baurechtsnehmerin auf Grund des Vorvertrages zu einem Baurechtsvertrag vom
5./17.4.2012 räumen für sich und ihre
Rechtsnachfolger im Eigentum der Grundstücke 1268/1 und 1268/4, KG Pradl, in den
für diese Grundstücke zu eröffnenden Baurechtseinlagen der Stadt Innsbruck und deren Rechtsnachfolger die unentgeltliche
Dienstbarkeit des öffentlichen Durchganges
auf einem Gehweg mit einer Mindestbreite
von 2,50 m auf der in Punkt 1. genannten
Planurkunde mit "Servitutsrecht für öffentlichen Durchgang" bezeichneten Dienstbarkeitsfläche auf den Grundstücken 1268/1
und 1268/4 ein. Die Dienstbarkeitseinräumung ist befristet mit der Dauer des zwiGR-Sitzung 11.7.2013
schen der St. Paulus Gedächtniskirche und
der "Neuen Heimat Tirol" Gemeinnützige
WohnungsGesmbH (NHT) abgeschlossenen Vorvertrages zu einem Baurechtsvertrag vom 5./17.4.2012 bzw. der abzuschließenden Aufsandungsurkunde.
Mag.a Oppitz-Plörer e. h.
Wir würden damit unseren verantwortlichen
Nachfahren ein Problem hinterlassen, das
für sie sehr schwierig zu lösen wäre. Man
hätte den Durchgang 50 Jahre lang nützen
können, und dann müssten unsere NachfolgerInnen der Bevölkerung erklären, dass
der Weg gesperrt wird und nicht mehr begangen werden darf. Zu Recht würden die
Menschen dann fragen, was wir damals
beschlossen haben!
Eher bin ich bereit zu sagen, wir verzichten
überhaupt auf das Servitut, als mit der Mentalität "hinter uns die Sintflut" vorzugehen.
Ich möchte nicht verantworten, dass die
nächste Generation diese Diskussion führen
muss. Bei der gestrigen Besprechung sind
wir so verblieben, dass wir wahrscheinlich
im Sommer noch einmal verhandeln werden.
Der Durchgang ist für mich schon ein wesentliches Element. Von der Bushaltestelle
führt er um die Kirche herum Richtung Park
am Gutshofweg. Es steht das Argument im
Raum, dass eine Häuserzeile weiter ja ohnehin ein Durchgang besteht. Das ist aber
ein Umweg außen herum. Außerdem treten
wir im Zuge der Realisierung des Projektes
für die Feuerwehrzufahrt von unserem Park
einen Teil ab. Unser Investitionsvolumen für
den Bau des Kindergartens und des Jugendzentrums, die dann von der Caritas der
Diözese Innsbruck betrieben werden, beträgt rund € 3,1 Mio Es gibt ferner eine große Aufwertung des Wohnbaus, was ebenfalls der Pfarre zugutekommen soll. Für die
Sanierung der Kirche wird auch ein entsprechender Beitrag von Seiten der Stadt
Innsbruck gewünscht, deshalb kann der
Bereich um die Kirche herum nicht einfach
auf Dauer privatisiert werden.
Aus Sicht der "Neuen Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) und
der Diözese Innsbruck ist das Anliegen
durchaus verständlich. Natürlich ist es für
die Bewohner, die dann östlich der St. Paulus Gedächtniskirche wohnen, angenehmer,
wenn niemand durchgeht. Wir hier müssen