Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.53
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tung übernommen. Die Vermögenspersönlichkeit hat aber immer noch die Pfarrkirche
St. Paulus bzw. die Caritas der Diözese
Innsbruck.
Der eigentliche Punkt, der hinter allem auch dem Abänderungsantrag - steht, ist
der, dass die katholische Kirche eigentlich
nichts verkaufen darf. Nach ihren internen
Satzungen darf die Diözese Innsbruck nur
Baurechte vergeben. Die Klöster und Stifte
in Tirol agieren großteils auch so. Sie verkaufen nichts, sondern vergeben Baurechte.
Servitute werden auch nur befristet eingeräumt. Das ist der Hintergrund. Wenn es
Nachverhandlungen gibt, die ein Einlenken
der Diözese Innsbruck erwirken, dann ist
das zum Wohle der Öffentlichkeit. Ich glaube aber nicht, dass die Diözese Innsbruck
hier dem Gemeinwohl weit entgegenkommen kann, weil sie intern gebunden ist.
Ich weiß, warum die Diözese Innsbruck darauf schaut, keine Gründe zu verkaufen.
Dazu gibt es eine Hintergrundgeschichte. In
den 1970er bzw. 1980er Jahren haben Tiroler Pfarren selbst vermögensrechtliche Verträge abgeschlossen und Grundverkäufe
mit massiven Verlusten getätigt. Die Causa
"Alpenkönig" bei Seefeld war der Auslöser
dafür, dass die Diözese Innsbruck strenge
Verwaltungs- und Finanzgebarungsregeln
erlassen hat. Damit das nicht wieder passiert.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Vielen Dank für
die Aufklärung. Ich darf Frau Bürgermeisterin um das Schlusswort bitten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das Thema
der Diskussionen war aber nicht, dass die
Diözese das Servitut nicht einrichten darf.
Betroffen ist ja das gesamte Grundstück,
das auch durch öffentliche Mittel enorm
aufgewertet wird. Es geht um den berechtigten Wunsch nach Durchwegung, wie
GRin Dr.in Pokorny-Reitter richtig angemerkt
hat. Auch bei anderen BauträgerInnen
schauen wir darauf. Wir gestehen zu, dass
es für die BewohnerInnen angenehmer ist,
wenn in dem Bereich kein öffentlicher Weg
GR-Sitzung 11.7.2013
vorbeiführt. Im Sinne der Allgemeinheit wäre der Durchgang aber ein unglaublich großer Vorteil.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
Tiroler Seniorenbund; 1 Stimme):
Der von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer eingebrachte Abänderungsantrag zu Punkt 4.
(Seite 607) wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
Tiroler Seniorenbund; 1 Stimme):
Der Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013
(Seite 606) wird angenommen.
Auf Grund der Beschlussfassung des Punktes 4. (Seite 607) des Antrages wird der
Tagesordnungspunkt "Flächenwidmungsplan Nr. RE - F9, Reichenau, Eckbereich
Reichenauer Straße und Hirschberggasse
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE - F7), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, von der Tagesordnung abgesetzt.
14.
I-RA 509/2013
Stadtgemeinde Innsbruck und
Burton Sportartikel GesmbH, Verlängerungsoption auf die bestehenden Mietverhältnisse am Objekt Haller Straße Nr. 111
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
1.
Die Stadt Innsbruck räumt der Burton
Sportartikel GesmbH sowie deren
Rechtsnachfolger die Verlängerungsoption auf die bestehenden Mietverhältnisse am Objekt Haller Straße Nr. 111, 6020 Innsbruck (Grundstück 337/4, KG 81121 Mühlau) um
weitere fünf Jahre, sohin bis zum
31.12.2027, unter Beibehaltung sämtlicher Rechte und Pflichten, ein.
2.
Die Ausübung der Option hat bis längstens 30.6.2022 mittels eingeschriebenen Briefes an die Stadt Innsbruck zu
erfolgen.
3.
Der Zusatz zum Mietvertrag,
I-RA 509/2013, ist grundbücherlich sicherzustellen.