Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.90
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ner der Bahn, Autobahn, Gemeindestraßen
usw. durch den Verursacher bzw. die Verursacherin die Lärmschutzfenster mitgefördert erhalten.
Man sollte zusammentragen, was die Organe des Flughafens dazu bereits erarbeitet
haben, um eventuell im Herbst 2013 darauf
aufbauend, etwas zu entwerfen.
Es sollte nicht auf den Schwellenwerten des
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes
aufgebaut werden. Der Durchschnittslärmwert liegt bei 65 Dezibel (dB) im Flugverkehr. Man weiß, dass im Flugverkehr fünf
Spitzen über drei Tage heftig sind. Diese
Durchschnittswerte sind relativ unrealistisch
und für die Flughäfen im gesamten Bundesgebiet aus verständlichen Gründen sehr
hoch angesetzt.
Expertinnen bzw. Experten im Hause sagen, dass es für die Stadt Innsbruck eine
Grenze von 62 Dezibel (dB) benötigen würde. Dadurch würde man das Lärm- und Belästigungsbild relativ gut treffen.
Auch im Koalitionsübereinkommen ist die
Lärmschutzförderung durch die Verursacherin bzw. den Verursacher enthalten.
Ich ersuche um Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Kritzinger: Ich bin nicht erstaunt, denn
GRin Mag.a Schwarzl bringt nach Möglichkeit immer das Thema "Flughafen" ins
Spiel. Jetzt, wo die Innsbrucker Grünen im
Aufsichtsrat sitzen, fühlt man sich geradezu
"gepflanzt". Ihr könnt ja vor Ort fragen, wie
man weiter vorgeht. Es fehlt auch die Bedeckung usw.
Ich stelle den Antrag
diesen Antrag abzuweisen.
(StR Mag. Fritz: Einen solchen Antrag kann
man nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates {GOGR} nicht stellen.)
Man könnte das in das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aufnehmen.
Wir würden uns dadurch Arbeit ersparen.
GRin Mag.a Schwarzl: Der Antrag, dass
dem Stadtsenat eine Information vorgelegt
wird benötigt keine Bedeckung, denn ich
glaube, dass die Portogebühr vielleicht
€ 0,10 beträgt, wenn die Tiroler FlughafenGR-Sitzung 11.7.2013
betriebsgesmbH (TFG) etwas an den Stadtsenat schickt.
GR Kritzinger, den Antrag, das zu fördern,
hat der ehemalige Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger im Jahre 2004 eingebracht
und er wurde vom Gemeinderat einstimmig
beschlossen. Damit unterscheidet sich dieser Antrag völlig von dem, was Du jetzt rekurrierst. Ich bleibe deshalb bei meinem
Wunsch, diesen Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen, da
ich mich auch verpflichtet fühle, das Erbe
des ehemaligen Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger fortzusetzen. (Beifall)
StR Mag. Fritz: In Richtung von GR Kritzinger ersuche ich zur Kenntnis zu nehmen,
dass es ein GesmbH-Gesetz gibt. Dort sind
die Befugnisse des Aufsichtsrates enthalten. In diesem Falle begehrt der Antrag,
dass Organen der Stadtgemeinde Innsbruck
bestimmte Informationen übermittelt werden. Dieser Weg führt nur über den Stadtsenat und die Eigentümerin. Nach "grüner"
Ansicht sind Aufsichtsräte der entsendenden Stadt Innsbruck und dem Unternehmen
verpflichtet und sind nicht der verlängerte
Arm der "grünen Partei". Das auch dann
nicht, wenn wir das Nominierungsrecht für
einzelne Aufsichtsräte haben.
GR Kritzinger, bitte schreibe Dir das hinter
die Ohren, denn das ist auch eine Zeitenwende gegenüber früher. (Beifall von Seiten
der Innsbrucker Grünen)
StR Gruber: Mich freut es, wenn StR
Mag. Fritz diese Zeitenwende einleitet. Vielleicht machen wir das im Rückblick auf den
Stadtsenat dann bei den entsprechenden
Ausschreibungen von Aufsichtsräten, die
auch anderweitig für die Stadt Innsbruck
tätig sind. Für Dr. Anton Hütter gab es keine
Ausschreibung und man vergab freihändig.
(StR Mag. Fritz: Nach dem Bundesvergabegesetz {BVergG}!)
Das weiß ich, man darf jedoch nicht Wasser
predigen und Wein trinken. Trotzdem war
es von GRin Mag.a Schwarzl sehr schlau,
hier den ehemaligen Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger zu erwähnen.
Inhaltlich habe ich nichts dagegen. GRin
Mag.a Schwarzl, ich habe nur die Frage, ob
Du es an den Stadtsenat weitergeben
möchtest und dieser es nach Deinem
Wunsch dem Ausschuss für Umwelt, Ener-