Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 09-Juni.pdf

- S.24

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- 439 -

ckes 337/1, vorgetragen in EZ 251,
Grundbuch 81121 Mühlau (HansMaier-Straße), im Ausmaß von
374 m2 gemäß Planurkunde
Dipl.-Ing. Danzberger, vom
19.4.2010, GZl. 9125.
2.

Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert.

3.

Der Verkauf erfolgt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere frei von Bestandrechten.

4.

Der MR-Liegenschaftsverwaltungs
GesmbH wird gestattet, die Restfläche des städtischen Grundstückes
337/1, vorgetragen in EZ 251, Grundbuch 81121 Mühlau (Hans-MaierStraße), im Ausmaß von 99 m2 zumindest bis zur Projektrealisierung
des "Neubaus der Straßenbrücke
Kreuzgasse", prekaristisch zu nutzen
und verpflichtet sich hierbei, diese
Fläche samt dem darauf befindlichen
Zaun instand zu halten sowie ordnungsgemäß zu warten.

5.

11.

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
der Grundstücke 1524 und 1844,
beide vorgetragen in EZ 1815,
Grundbuch 81136 Wilten, und
des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch
81136 Wilten (westlich des Geroldsbaches zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit
einer Gesamtfläche von 5.699 m2
von Pfeifer Peter
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 16.6.2010:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von Peter Pfeifer die Grundstücke
1524 und 1844, beide vorgetragen in
EZ 1815, Grundbuch 81136 Wilten,
und das Grundstück 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch 81136
Wilten (westlich des Geroldsbaches
zwischen der Bahnstrecke und der
Autobahn), mit einer Gesamtfläche
laut Grundbuch von 5.699 m2.

2.

Der Kaufpreis für diese Grundstücke,
welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist vereinbarungsgemäß in fünfzehn Jahresraten zu
bezahlen.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung dieses Kaufvertrages, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes.

Die erste Rate ist binnen einem
Monat nach grundbücherlicher Durchführung des Rechtsgeschäftes, alle
weiteren Raten sind jeweils am 5.2.
eines jeden Jahres zur Zahlung an
den Verkäufer fällig. Bis zum Jahr
2016 erfolgt keine Wertsicherung der
Kaufpreisraten.

Die MR-Liegenschaftsverwaltungs
GesmbH trägt alle damit verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, wie insbesondere die
Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr sowie die Kosten der Beglaubigung und der Vermessung. Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen
rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.

GR-Sitzung 17.6.2010

IV RA 319/2007

Ab 1.1.2017 werden die restlichen
jährlichen Kaufpreisraten wertgesichert. Als Wertmesser gilt der Verbraucherpreisindex 2005 (VPI) oder
sein Nachfolgeindex mit der Indexzahl
des Monats Feber 2016 als Ausgangsbasis.
3.

Übergabe und Übernahme der kaufgegenständlichen Grundstücke erfolgen in den bestehenden Rechten und
Lasten, jedoch frei von Bestandrechten und von Hypotheken.

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertra-