Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 09-Juni.pdf
- S.25
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ges, die Einholung aller erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und
die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes und trägt
alle damit verbundenen öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren, wie
insbesondere die Grunderwerbsteuer,
die Eintragungsgebühr und die Kosten der Beglaubigung. Hingegen trägt
die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung
derjenige Vertragsteil, der diese für
sich in Anspruch nimmt.
Wenn es diesen Stadtentwicklungsplan für
die verschiedenen Nutzungen, der für die
Bereiche Sieglanger, Mentlberg und
Klosteranger erforderlich ist, gibt, wird sich
letztlich zeigen, wofür dieses Grundstück
genutzt wird. Ob es für die Feuerwache,
für Schrebergärten bzw. den Bereich
Jugend usw. Erfordernisse und Nutzungen
gibt, wird sich dann noch zeigen.
Es geht diesem Grundstücksgeschäft eine
sehr lange Vorgeschichte voraus, die in
den verschiedenen Klubs immer wieder
thematisiert wurde. Wir haben im Koalitionsprogramm für diese Arbeitsperiode den
Neubau der Feuerwache Wilten vereinbart. Das war bereits im Jahr 2006 ein
Thema, da jenes Grundstück - Schul- und
Kindergartengrundstück -, auf dem derzeit
die Feuerwache Wilten beheimatet ist, zu
klein wäre. Vor allem deshalb, weil es an
diesem Standort keine entsprechende
Übungsfläche und keine Erweiterungsmöglichkeiten gibt.
Man hat im Bereich des gesamten
Gebietes verschiedene Möglichkeiten
geprüft. Es hat auch verschiedene
Vorschläge gegeben, die Feuerwache
Wilten außerhalb des Kernsiedlungsgebietes im Bereich des VAZ Hafen oder
gegenüber dem Gefangenenhaus
unterzubringen bzw. das heute vorgeschlagene Grundstück anzukaufen. Ein
Vorteil wäre der direkte Autobahnanschluss, aber als Nachteil ist die große
Entfernung zu sehen.
Im letzten Jahr war die Überlegung eine
eigene Zufahrtsstraße zu errichten. Das ist
aber aufgrund der mit dem Bezirksfeuerwehrkommandanten und dem Branddirektor geführten Gespräche nicht möglich.
Bevor wir hier eine Straße errichten - hier
GR-Sitzung 17.6.2010
wird mir StRin Dr.in Pokorny-Reitter
zustimmen - hätten wir andere Prioritäten
hinsichtlich Gehsteige oder Erneuerung
von Straßen.
Auch die ehemalige Eisenbahnbrücke
kann, so wie bis jetzt, weiterhin genutzt
werden. Das heißt, dass die Zufahrt mit
Privat-PKWs zu diesem Grundstück
gesichert ist. Die Hin- und Rückfahrt zu
und von den Einsätzen hat über die
Autobahn zu erfolgen.
Die Grundstücke beim VAZ Hafen und
dem Gefangenenhaus wären sicherlich
über die dort vorbeiführende Völser Straße
besser erschlossen, aber aufgrund der
Eigentümersituation war es für die Stadt
Innsbruck nicht möglich, in absehbarer
Zeit in den Besitz der Grundstücke zu
kommen.
Es war einmal angedacht, den unten
liegenden Sportplatz auf dem Grundstück
des Stiftes Wilten weiter hinauf zu
verlegen, da man dort bessere Parkmöglichkeiten zur Verfügung hätte. Gestern
wurde in der Franz-Huter-Straße eine
Wohnanlage mit 84 Wohnungen übergeben.
Diese Überlegungen haben aber leider
nicht zu dem Ergebnis geführt, das ich mir
gewünscht hätte, nämlich den Sportplatz
hinaufzuverlegen und die Feuerwache
Wilten durch das entstehende Gefälle
unterhalb unterzubringen. Das hätte einer
Straßenverlegung bedurft und war daher
nicht weiter zu verfolgen.
Aus diesem Grund wurde seitens der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, eine Beurteilung abgegeben, ob das Grundstück
prinzipiell für den Neubau der Feuerwache
Wilten geeignet wäre. Im Prinzip eignen
sich diese 6.000 m2. Für die Feuerwache
Wilten werden rund 2.000 m2 benötigt. Wie
es bei solchen Projekten der Fall ist,
beginnt man zuerst mit der Feuerwache
und dann kommen noch verschiedene
andere Funktionen dazu.
Es war angedacht, die Tiroler Bergwacht,
das Katastrophenlager, welches sich
derzeit in der Trientlgasse befindet, dort
unterzubringen. Wenn es nach mir geht,
wird dort keine von beiden Institutionen
untergebracht. Es wird dort kein kleines
neues Sicherheitszentrum - wie es einmal