Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 09-Juni.pdf
- S.43
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28.3
I-OEF 122/2010
st
1 Winter Youth Olympic Games
2012 (W. Y. O. G.) in Innsbruck,
weitere Zahlungen im Zusammenhang mit der Bewerbung,
Beschäftigung von externen BeraterInnen (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Für die Bewerbung um die Austragung der
Youth Olympic Games 2012 (YOG)
wurden von der Stadt Innsbruck, dem
Land Tirol und vom Bund jeweils
€ 120.000,-- zur Abdeckung der Bewerbungskosten zur Verfügung gestellt, in
Summe somit € 360.000,--.
Die Frau Bürgermeisterin, auch als
Eigentümervertreterin, möge dazu
folgende Fragen beantworten oder gemäß
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 beantworten lassen:
1.
Gab es neben den erwähnten
Zahlungen von € 360.000,-- sowie
dem Stammkapital der GmbH noch
weitere Zahlungen im Zusammenhang mit der Bewerbung um die
YOG?
2.
Hat sich das Österreichische Olympische Comité (ÖOC) an den Kosten
der Bewerbung über den Anteil am
Stammkapital hinaus finanziell für die
Bewerbung engagiert?
Wenn ja:
2.1. In welcher Höhe?
2.2. Wurden die Gelder an die Bewerbungsgesellschaft überwiesen oder
direkt vom Österreichischen Olympischen Comité (ÖOC) ausbezahlt?
2.3. Welche konkreten Leistungen wurden
vom Österreichischen Olympischen
Comité (ÖOC) übernommen?
3.
Wurden zur Unterstützung der Bewerbung externe BeraterInnen oder
LobbyistInnen wie zum Beispiel Erwin
Roth, George Hirthler, Carlos Garcia
oder andere beschäftigt?
Wenn ja:
GR-Sitzung 17.6.2010
3.1. Um welche Personen oder Unternehmen handelt es sich?
3.2. Welche Gelder erhielten diese
Personen oder Unternehmen jeweils
für welche Zeiträume?
Hof, Mag. Fritz, Dr.in Krammer-Stark und
Mag.a Schwarzl, alle e. h.
28.4
I-OEF 123/2010
Bauvorhaben Wohnanlage
Gramartstraße 11 bis 13 c ("Seehof"), Einwendungen, Prüfung
und Ergebnis durch die Baubehörde (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Den AnfragestellerInnen ist nachrichtlich
der Inhalt eines umfangreichen Schriftverkehrs zwischen dem Verein "Initiative
Baukultur Hochinnsbruck" und verschiedenen städtischen Dienststellen und
Organen, darunter auch die Frau Bürgermeisterin (damals noch in ihrer Eigenschaft als zweite Bgm.-Stellvertreterin,
aber jedenfalls schon Ressortführende der
Mag.-Abt. III), und auch anderen Stellen
wie der Landesvolksanwaltschaft, zugegangen.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass
wir uns mit rechtlichen Beurteilungen und
Vorwürfen aus diesem Schriftverkehr nicht
identifizieren, sondern bis zum Beweis des
Gegenteils davon ausgehen, dass
städtische Dienststellen und Organe
rechtskonform gehandelt haben - wenn
auch möglicher Weise in einer Nutzung
des verwaltungs- und baurechtlichen
Ermessensspielraumes der Behörde, die
in aller gebotenen Vornehmheit als "recht
Investoren-freundlich", "mäßig Nachbarnfreundlich" bzw. die Nachbarrechte
restriktiv interpretierend qualifiziert werden
kann, und die überdies zu sichtbaren
Ergebnissen im Baugeschehen auf der
Hungerburg (darunter prominent, aber
nicht nur, die so genannte "Seehof"Wohnanlage {Gramartstraße
11,11a,11b,13,13a bis c}) geführt haben,
die für uns ein Schlag gegen nachhaltige
Baukultur sind - und die, würde es
Folgewirkungen geben, die Struktur der