Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 09-November.pdf

- S.103

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- 1226 -

entgegengenommen hat. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat
offensichtlich jene Personen, die bisher diese Ermäßigung gehabt haben,
weiter behalten und neue Ansuchen nicht mehr angenommen, um das Ganze auslaufen zu lassen. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist
der Auffassung, dass sie nicht für soziale Leistungen zuständig sei und
wenn die Stadt Innsbruck sozial schwachen Menschen unter die Arme greifen will, muss sie das nach dem Bestellerprinzip entsprechend finanzieren.
Deshalb ist es zu dieser Entwicklung gekommen.
Nachdem es sich um Menschen handelt, die sicherlich am Existenzminimum sind, stellt sich hier die grundsätzliche Frage, inwieweit
solche Leistungen über die Sozialhilfe finanziert werden sollen. Bei der
Sozialhilfe zahlt das Land Tirol 65 % mit. Würde seitens der Stadtgemeinde Innsbruck eine solche Ermäßigung gewährt - nicht von Seiten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) - bzw. seitens der Stadt Innsbruck
refinanziert werden, zahlt die Stadt Innsbruck 100 %.
Ob man diesbezüglich diese Haltung weiter einnimmt, ist eine
sozialpolitische und eine Finanzierungsfrage. Wenn man einen Modus findet, dies über die Sozialhilfe abzudecken, würde man das Land Tirol mit
65 % einbinden, was doch nicht unerheblich wäre. Vielleicht sollte man
auch diesbezügliche Gespräche führen.
Ich ersuche um
Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung,
um den Sachverhalt im Detail zu prüfen und mit dem Land Tirol Gespräche
zu führen.
B:
Der von GR Linser in der Gemeinderatssitzung am 24.6.2004 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

GR-Sitzung 18.11.2004