Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 09-November.pdf

- S.123

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18.17 I-OEF 63/2004
Salzstreuverbot auf ebenen Flächen im Stadtgebiet,
Außerkraftsetzung im Hinblick auf eine Verringerung
der Staubbelastung in der Luft (GR Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Der Antrag ist leider noch nicht überholt,
obgleich ich im letzten Winter gesehen habe, dass das Salzstreuverbot im
Innsbrucker Stadtgebiet auf ebenen Flächen von Seiten der Mag.-Abt. III,
Tiefbau, nicht so restriktiv gehandhabt wird. Im Hinblick auf eine Legalisierung und eine Hilfestellung von StR Dr. Pokorny-Reitter bringe ich das
noch einmal ein.
Inzwischen liegt die Studie des Bundesumweltamtes vor, das
die Grenzwerte für PM (Particulate Matter) 10 untersucht hat. Die hohe
Staubbelastung ist auf den Splitt zurückzuführen. Ebenso stellt Dr. Weber
vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Waldschutz/Luftgüte,
fest, dass der Hauptgrund für die Staubbelastung die Splittstreuung und
damit der Verkehr ist. Auch in der Stadt Graz soll die Salzstreuung anstelle
des Splitts eingeführt werden.
Ich beantrage die
Annahme des Antrages.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser Antrag, der das Salzstreuverbot vorsieht, liegt schon lange zurück und es erinnert sich fast niemand daran. Ich glaube, dass sich auch die Straßenmeister nicht mehr daran
erinnern können, da dieser schon lange nicht mehr eingehalten wird. Wenn
die Straßenverhältnisse so sind, dass es Eisglätte gibt oder sehr wenig
Schnee ist und die Splittstreuung keine entsprechende Wirkung hat, wird
natürlich auch auf ebenen Flächen Salz gestreut.
Es ist richtig, dass es einen so genannten Salzstreuplan gibt, in
dem die geneigten Flächen, insbesondere im Bereich von Hötting, Mühlau
usw., und die ebenen Flächen nur bei bestimmten Wettersituationen zur
Salzstreuung ausgewiesen sind. Diese Wettersituationen gibt es immer wieder und im letzten Winter war dies sehr oft der Fall. Das wollte ich vorausschicken.
GR-Sitzung 18.11.2004