Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 09-November.pdf
- S.124
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Was die Feinstaubbelastung anlangt, hat diese Studie ergeben,
dass 25 % aus dem Verkehr kommen. StR Dr. Patek hat schon darauf hingewiesen, dass diese Prozentziffer vielleicht überprüfbar ist. Davon werden
12 % der Staubbelastung emittiert, das heißt, dass sie aus dem Auspuff
kommen, 7 % bis 8 % werden abgerieben und 7 % bis 8 % werden aufgewirbelt. Das bedeutet, dass aus dem Straßenverkehr durch Aufwirbelung
nicht sehr viel Staubbelastung verursacht wird. Wenn natürlich der Föhn
bläst, wird dieser Staub, der mit dem Splitt auf die Straße kommt, herumgewirbelt. Dieser Umstand ist in der Studie nicht gesondert ausgewiesen
und ich vermute, dass dieser im Anteil für die Baustellen enthalten ist, der
mit 25 % ausgewiesen wurde.
Allerdings, und das muss man in aller Deutlichkeit sagen,
führt die Salzstreuung zu einer verstärkten Staubbelastung. Streut man auf
der Straße Salz, schmilzt der Schnee und die Straße trocknet. Wenn die
Straße trocken ist, wird der auf der Straße liegende Staub verweht und es
gibt auch die Salzkristalle, welche sich in der Luft befinden. Es gibt keine
klare Fachmeinung, ob durch die Salzstreuung die Staubbelastung verbessert oder sogar verschlechtert wird. So einfach sind diese Dinge nicht.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.
Darüber hinaus möchte ich noch auf einen besonderen Umstand hinweisen. In der Alpenkonvention steht, dass dafür Sorge zu tragen
ist, dass die Salzstreuung durch die Splittstreuung ersetzt wird bzw. die
Splittstreuung nicht durch die Salzstreuung ersetzt werden darf. Wir sind
zumindest mittels Staatsvertrag dazu angehalten, weitgehend die Splittstreuung vorzunehmen. Andererseits gibt es wieder die EU-Richtlinien, die
besagen, dass der PM (Particulate Matter) 10-Grenzwert von 50 Mikrogramm nicht öfter als 35mal überschritten werden soll, da wir sonst Sanierungsgebiet sind, was tatsächlich zutrifft.
GR-Sitzung 18.11.2004