Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 09-November.pdf
- S.58
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nier ihre Autos parken und dann mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen
Verkehr zu ihrer eigentlichen Destination aufbrechen.
Ich halte die Grundtendenz in dieser Sache für richtig, auch
wenn man die Kurzparkzone vielleicht für ein zu großes Gebiet eingeführt
hat. Hier hätte man meines Erachtens etwas differenzierter vorgehen können. Das war aber das kleinere Manko, man hat der dort wohnhaften Bevölkerung nicht die Möglichkeit gegeben, die entsprechenden Erfahrungen
zu machen. Man hat seitens der Stadt Innsbruck relativ rasch gehandelt,
was nicht immer der Fall ist. Das hat dazu geführt, dass sehr viele dort
wohnhafte Bürgerinnen und Bürger der Meinung waren, dass die Kurzparkzone in bestimmten Straßenzügen nicht notwendig sei.
Daraufhin hat man in der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung,
noch einmal überlegt und das Gebiet noch einmal aufgeteilt. In den Sektionen 1 und 2, das sind die zentrumsnäheren Gebiete, bleibt die Kurzparkzone aufrecht, wobei ein Teil der Schneeburggasse hinzugenommen wurde.
In den Sektionen 3 und 4 wurde eine Beobachtungszeit angedacht. Ich bezeichne das so, weil ich mir gut vorstellen kann, dass in zwei bis drei Jahren auch dort der Ruf nach Einführung der Kurzparkzone laut werden wird.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das fordern die Leute schon heute!)
Teilweise ja, es gibt immer unterschiedliche Meinungen.
Ich habe den Wunsch der Anrainerinnen und Anrainer aufgenommen und ihnen zugesichert, dass man einen Weg finden werde. Eine
kurze Befragung wurde von Ing. Maizner in seiner effizienten Art durchgeführt. Diese ist nicht eindeutig ausgefallen, das Feedback war so, dass jene,
die zentrumsnäher wohnen, die Kurzparkzone befürworten, während jene,
die näher am Naherholungsgebiet wohnen, dagegen sind; vielleicht sollte
man sagen, noch dagegen sind. Ich will mich aber nicht als Hellseherin betätigen.
Ich habe mir die Aufhebung der Kurzparkzone recht einfach
vorgestellt. Ich bin eine Anhängerin von einfachen Lösungen und wollte
die Gültigkeit der bereits ausgestellten Parkbewilligungen einfach ruhen
lassen, sodass die ausständige Dauer später angerechnet werden kann. Es
hat sich herausgestellt, dass das nicht möglich ist, weil sich der entrichtete
GR-Sitzung 18.11.2004