Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 09-November.pdf
- S.85
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schützten "Weltkulturerbes" vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck weder betrieben noch gewünscht wird.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, diesen Willen des Gemeinderates
allen am Verfahren beteiligten Stellen mitzuteilen und darauf hinzuwirken, dass das Verfahren für die Aufnahme in die Liste eingestellt wird.
Mag. Fritz e. h."
Diese Erhebung eines Großteils der Innenstadt zum Weltkulturerbe wird in
erster Linie vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) betrieben. Es geht nicht nur um die Hofkirche, das Goldene Dachl
und das Schloss Ambras, wie uns manche weismachen wollen.
Das Markenzeichen Weltkulturerbe ist vor allem für den ostasiatischen Raum ein Verkaufsargument, und das Streben nach mehr Tourismus und Reisen nach Innsbruck ist völlig legitim und wirtschaftlich vernünftig. Man darf aber nicht vergessen, welche Folgen diese Aufnahme für
die Stadtentwicklung haben könnte. Ich will nicht einer hemmungslosen
Stadtentwicklung das Wort reden, die völlig respektlos mit der historischen
Bausubstanz umgeht.
Ich bekenne mich zu § 1 Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003
(SOG), wo es heißt
"Das Stadt- und Ortsbild ist architektonisch qualitätsvoll zu gestalten."
Das bedeutet nicht, dass die bestehende Bausubstanz unter eine Glaskuppel
zu stellen und nie mehr zu verändern ist. Weiters heißt es:
"Die architektonisch qualitätvolle Gestaltung des Stadt- oder Ortsbildes
und die Umsetzung städtebaulicher Konzepte ist zu fördern. Es ist auf die
Erhaltung der historischen Architektur und ihre Wirkung auf das Stadtoder Ortsbild, auf die Schaffung einer Synthese zwischen historischer und
moderner Architektur, auf die örtliche Bautradition sowie auf die Erfordernisse der Stadt- oder Ortserneuerung Bedacht zur nehmen."
Zu all diesen Zielbestimmungen bekenne ich mich voll und ganz und weise
gleichzeitig darauf hin, dass in der UNESCO-World-Heritage-Convention
GR-Sitzung 18.11.2004