Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 09-November.pdf

- S.86

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- 1209 -

ganz andere Dinge stehen als im Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003
(SOG).
In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) finden sich einige bemerkenswerte Sätze der Tiroler Landesregierung; ich darf mit Erlaubnis des
Vorsitzenden zitieren:
"Da die Stadt immer der jeweiligen Zeit gemäß gebaut worden ist und sich
ihre Struktur in Abhängigkeit von ökonomischen und gesellschaftlichen,
sozialen wie auch bautechnischen Bedingungen und Bedürfnissen entwickelt hat, beruht die im Stadtkern- und Ortbildschutzgesetz festgeschriebene Erhaltung des Stadtbildes auf einer historisch nicht mehr haltbaren
Prämisse."
Es ist also eine historisch nicht mehr haltbare Prämisse, das Stadtbild in
seinem jetzigen Zustand festzuschreiben. Das wäre das Festschreiben einer
Momentaufnahme und die Erklärung des Endes der Stadtentwicklung.
Das heutige Stadtbild ist das Ergebnis eines Jahrhunderte dauernden Prozesses und geprägt von Eingriffen früherer Generationen, die
sich getraut haben, diese vorzunehmen.
Als wesentliche Probleme des alten Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes werden
"… die Überschneidung von Interessen der Stadterhaltung und Denkmalpflege mit anderen stadtpolitisch relevanten Faktoren, wie insbesondere
sozialen und wirtschaftlichen Belangen eingeschätzt.
Die Begründung der Tiroler Landesregierung lautet so:
Demnach wird die Stadt als geschichtlich gewordene Einheit begriffen.
Daraus leitet sich insbesondere die Forderung ab, dass eine Stadt auch in
ihrem historischen Bereich Freiraum für weitere Entwicklung haben muss.
Jedes pseudohistorische Gestalten ist abzulehnen, weil es gleichermaßen
die Geschichte wie auch die Moderne verleugnet."

GR-Sitzung 18.11.2004