Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.122

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geachtet werden, dass die Kontrollabteilung die Berechtigung zur Prüfung
hat.
3. Die zuständigen Ämter werden angewiesen, die weiteren Empfehlungen der Kontrollabteilung umgehend umzusetzen, insbesondere betreffend die Auszahlung weiterer Mittel nur unter den angeführten
Bedingungen, die Klärung offener Interpretationsfragen zum Mietvertrag und das Durchsetzen der Investitionspflicht der Bergisel BetriebsgesmbH.
Dr. Patek e. h."
Das sind alles finanzrelevante Beschlussvorschläge und ich hoffe, dass dieser Zusatzantrag angenommen wird.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Der Bericht der Kontrollabteilung, aber vor allem die Aussagen von StR Dr. Patek bedürfen schon einiger Erläuterungen und Relativierungen. Es handelt sich bei diesem Prüfungsvorgang um die Prüfung eines noch nicht abgeschlossenen Bauvorhabens. Diese Prüfung ist im Rahmen der städtischen Verwaltung im Einklang mit den Beschlüssen des Stadtsenates und Gemeinderates sowie im
Zusammenhang mit den vertraglichen Regelungen erfolgt.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es für die Gesamtprüfung
des Verfahrens ein Übereinkommen, dass nicht alle Institutionen, sprich
Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof und die städtische Kontrollabteilung, diese Prüfung selbstständig und in eigener Machtvollkommenheit
durchführen sollen. Man hat sich dahingehend geeinigt, dass der Landesrechnungshof eine entsprechende Prüfung durchführt. Diese Prüfung findet
derzeit statt und die Grundlagen hiefür, die in der städtischen Kontrollabteilung geschaffen wurden, fließen auch in die Prüfung des Landeskontrollamtes ein. Die Prüfung des Landeskontrollamtes umfasst nicht nur den spezifischen Teil der Stadt Innsbruck, sondern auch Dinge wie Gesamtinvestition und insbesondere Investitionsverpflichtung.
Ich darf noch auf einen weiteren Punkt hinweisen: Im Jänner
2003 ist eine politische Vereinbarung mit dem Bund, dem Land Tirol und
der Stadt Innsbruck abgeschlossen worden. Aus dieser politischen Vereinbarung darf ich einen Punkt herausnehmen, der die "Bergisel-Sprungschanze" betrifft. Es geht dabei um die festgestellten bzw. behaupteten MehrkosGR-Sitzung 22.10.2003