Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.72
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Ich möchte GR Mag. Schwarzl berichtigen: Der im Plan orange eingezeichnete Giessenbach beeinflusst weder die Baumöglichkeiten
noch die Dichte. Das wurde bereits in der Sitzung des Stadtsenates klargestellt. Es ist sinnvoll, wenn der Investor das Bachgelände kauft, weil dadurch mehr Freiraum entsteht. Diese Bereinigung ist notwendig, um die
Straße in einer geraden Linie führen zu können. Der Investor hat dem zugestimmt.
Was die Umgebung und das Milieu in dieser Gegend betrifft,
so ist es leicht, von diesem und jenem hässlichen Hochhaus zu sprechen.
Diese Hochhäuser wurden in einer Zeit gebaut, in der dringend Wohnungen
benötigt wurden. Ich habe mir die Mühe gemacht und in den 12. Stock eines solchen Hochhauses gegangen. Ich habe die Namensschilder betrachtet
und bin auf zwei mir bekannte Namen gestoßen. Dort habe ich geläutet und
die Bewohner gefragt, ob es ihnen in diesem Haus gefalle. Ich wurde hinein gebeten und die Leute zeigten mir die schöne Aussicht. Sie beteuerten,
dass sie gerne hier wohnen würden und verneinten meine Frage, ob sie ihre
Wohnung verkaufen würden.
Man muss vorsichtig damit sein, solche Häuser einfach als
Bausünden abzustempeln, die man abbrechen würde, wenn kein Wohnungseigentum darin bestünde. Die Befindlichkeit der Bürgerinnen und
Bürger, die sich einen Wohnraum geschaffen haben, muss unbedingt berücksichtigt werden.
Es ist nicht ganz an den Haaren herbeigezogen, wenn der
Grundeigentümer argumentiert, dass in seiner Nachbarschaft kürzlich ein
Hochhaus gebaut wurde, das die Höhe des beabsichtigten Projektes wesentlich überschreitet. Daneben wurde dieser Turm in der Form eines Tortenstückes gebaut, vor dem sich abgesehen von der Straße nicht einmal ein
Zentimeter an Grundfläche befindet. Ich habe nichts davon gehört, dass
dieses Gebäude deshalb ungeeignet für die Schaffung von Wohnungen sei,
obwohl genau die gleiche Situation vorliegt. Alle Appartements wurden
verkauft. Die Käufer haben die Wohnungen trotz der links und rechts vorbeiführenden Straßen erworben, weil in der Stadt Innsbruck noch immer
der freie Wille zählt. Schließlich wurde niemand gezwungen, sich dort eine
Wohnung zu kaufen.
GR-Sitzung 22.10.2003