Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.157
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verwiesen. Demnach sind gemeinderätliche Ausschüsse zur Vorberatung der Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Gemeinderates oder des Stadtsenates unterliegen, berufen. Ihnen
kommt daher (lediglich) ein antragstellendes Beschlussrecht zu.
In Bezug auf den hier dargestellten Fall vertrat die Kontrollabteilung
aus dieser Argumentation heraus die Ansicht, dass für aus fachlicher Sicht als maßgeblich beurteilte Änderungen von Projektsicherungsverträgen zumindest die Zustimmung des Stadtsenates einzuholen ist.
Von der Kontrollabteilung wurde der MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten eine dahingehende Prüfung empfohlen. Gegebenenfalls wäre in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration der MA III für die Zukunft eine
geeignete Vorgangsweise in ähnlich gelagerten Fällen zu definieren.
4.2 Kaufgegenstand
Flächen - Tops
Der Kaufvertrag vom 24.05.2016 wurde abgeschlossen, um der Käuferin Wohnungseigentum an Top GR 1, Top GR 2 und Top GR 3 jeweils samt allfälligen Zubehörsobjekten und nach Errichtung das alleinige Nutzungsrecht an diesen Wohnungseigentumseinheiten samt
allfälligem Zubehörwohnungseigentum zu verschaffen.
Laut dem Kaufvertrag beigelegtem Raumbuch (aufgrund eines vorläufigen Nutzwertgutachtens auf Basis von Nettonutzflächen) summierte sich die von der IIG KG erworbene Gesamtfläche auf 3.739,67
m2. Das größte Top GR 1 erstreckte sich dabei über das gesamte EG
und einen Teil des 1. OG. Die beiden Tops GR 2 und GR 3 befanden
sich ausschließlich im 1.OG.
4.3 Kaufpreis
Zusammensetzung
Kaufpreis
Der vereinbarte Gesamtkaufpreis für den oben genannten Kaufgegenstand wurde im Kaufvertrag als Fixpreis mit insgesamt
€ 17.395.700,00 netto bzw. € 20.874.840,00 brutto festgelegt.
Der Nettokaufpreis für die Tops GR 1 bis GR 3 betrug
€ 16.625.700,00 und entsprach dem finalen Angebot von € 4.095,00
pro m2 für 4.060 m2 Bruttogeschossfläche.
Die im Kaufvertrag zusätzlich mit netto € 770.000,00 festgelegten baulichen Mehrkosten betrafen jene Aufwendungen, die für den Betrieb
einer Bibliothek hinsichtlich der Ausstattung gegenüber einem einfachen Bürostandard erforderlich wurden.
Für den Kaufpreis von insgesamt netto € 17.395.700,00 zuzüglich der
Umsatzsteuer von € 3.479.140,00 wurden im Kaufvertrag mehrere
Teilzahlungen (abhängig vom Baufortschritt) vereinbart.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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